Förderprogramm · Bundesministerium der Finanzen

Forschungszulage

Steuerliche F&E-Förderung — bis 4,2 Mio € pro Jahr für KMU.

Die Forschungszulage ist kein Zuschuss, sondern eine Steuergutschrift auf nachgewiesene F&E-Aufwendungen. Beantragung erfolgt zweistufig: BSFZ bescheinigt die F&E-Qualität des Vorhabens, das Finanzamt rechnet die Zulage mit der Körperschaft-/Einkommensteuer auf.

FördergeberBundesministerium der Finanzen (BMF)
DurchführungBescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) + Finanzamt
ZielgruppeAlle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, inklusive verbundene Unternehmen und Betriebsstätten. Einzelunternehmer eingeschlossen.
FörderartZulage
Förderhöhe3,0 Mio € / Jahr regulär; **4,2 Mio € / Jahr** bei KMU-Antrag (Zuschuss gem. Art. 25 AGVO). Beihilfe-Obergrenze 15 Mio € pro Vorhaben.
Fördersatz25 % regulär · 35 % für KMU
FristKein Stichtag — laufend beantragbar. Rückwirkend bis zu 4 Jahre (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO i. V. m. § 5 FZulG).
BeihilferahmenArt. 25 AGVO (VO (EU) 651/2014) — 15 Mio € pro Vorhaben

Voraussetzungen

  • F&E-Vorhaben im Sinne des Frascati-Handbuchs (Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung).
  • Beginn des Vorhabens nach dem 01.01.2020.
  • Vorhaben noch nicht abgeschlossen zum Beantragungszeitpunkt.
  • Keine anderen staatlichen Förderungen zur Deckung derselben Aufwendungen (keine Doppelförderung).
  • Steuerpflichtiges Unternehmen in Deutschland.

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten des im F&E-Vorhaben eingesetzten Personals (inkl. 20 % Gemeinkostenpauschale ab 01.01.2026).
  • 60 % der Auftragsforschungsvergütung an Dritte.
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern und aktiv tätigen Gesellschaftern (40 €/Stunde, max. 40 Std/Woche).
  • Ab 01.01.2026: bestimmte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die ausschließlich für das Vorhaben genutzt werden.

Typische Stolperfallen

Keine F&E-Qualität nachweisbar

BSFZ lehnt Anträge ab, wenn das Vorhaben keine Neuheit, keinen Unsicherheitsfaktor und keine Systematik aufweist (Frascati-Kriterien). Routine-Produktentwicklung ist nicht förderfähig.

Doppelförderung übersehen

Für ZIM-, EXIST- oder Horizon-Europe-gefördertes Personal kann die Forschungszulage nicht zusätzlich auf diese Kosten angerechnet werden. Saubere Kostenaufteilung ist Pflicht.

Unterjährige Stundenaufzeichnungen fehlen

Ohne lückenlose, zeitnahe Stundenaufzeichnungen (pro Projekt, pro Mitarbeiter) akzeptiert das Finanzamt die Personalkosten nicht. Nachträgliche Rekonstruktion wird regelmäßig beanstandet.

Rückwirkungsfrist falsch berechnet

Die vierjährige Festsetzungsfrist nach § 169 AO beginnt mit Ablauf des Wirtschaftsjahrs. Wer 2026 rückwirkend für 2022 beantragt, muss die Frist exakt prüfen — sonst greift die Festsetzungsverjährung.

Antragsprozess

  1. 11. BSFZ-Antrag. F&E-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage beantragen. Online-Portal (bescheinigung-forschungszulage.de). Bearbeitungszeit typ. 2–4 Monate.
  2. 22. BSFZ-Bescheinigung erhalten. Bei positivem Bescheid: Bescheinigung über die F&E-Qualität des Vorhabens. Diese ist Voraussetzung für den steuerlichen Antrag.
  3. 33. Antrag beim Finanzamt. Mit Vorlage der BSFZ-Bescheinigung: Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt, Nachweis der förderfähigen Aufwendungen.
  4. 44. Festsetzung. Finanzamt setzt die Forschungszulage fest. Verrechnung mit Körperschaft-/Einkommensteuer oder Barauszahlung, falls Steuerschuld kleiner als Zulage.

Wie upsmart hilft

upsmart strukturiert das BSFZ-Verfahren als wiederholbaren Prozess: F&E-Vorhaben werden anhand der Frascati-Kriterien vorstrukturiert, Stundenaufzeichnungen automatisch aus bestehenden Zeiterfassungssystemen integriert, die Bescheinigung und der Finanzamt-Antrag gebündelt versioniert. Compliance-Engine prüft laufend auf Doppelförderungs-Risiken mit anderen upsmart-verwalteten Programmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

Mit ZIM, EXIST, INVEST, Landesprogrammen nur eingeschränkt kombinierbar — niemals auf identische Kostenstellen. Klare Trennung erforderlich, typischerweise über Projektstruktur und Stundenaufzeichnung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Forschungszulage 2026 maximal?

Bis 4,2 Mio € pro Jahr für KMU (35 % auf Antrag, 12 Mio € Bemessungsgrundlage). Regulär 3,0 Mio € / Jahr (25 %). Plus 20 % Gemeinkostenpauschale auf F&E-Aufwendungen ab 01.01.2026.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja — im Rahmen der vierjährigen Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO i. V. m. § 5 FZulG. Wirtschaftsjahre ab 2022 sind 2026 typischerweise noch offen.

Welche Unterlagen brauche ich für den BSFZ-Antrag?

F&E-Projektbeschreibung mit Darstellung der Forschungsfrage, des Stand der Technik, der angestrebten Innovation, des Projektplans mit Meilensteinen und der methodischen Systematik. BSFZ prüft auf Frascati-Kriterien.

Muss ich die Zulage versteuern?

Nein. Die Forschungszulage ist eine steuerfreie Einnahme im Sinne des § 3 EStG; sie mindert auch nicht die steuerlich abziehbaren Betriebsausgaben.

Was passiert bei Betriebsprüfung?

Die Forschungszulage fließt in die laufende Steuerveranlagung ein und unterliegt der steuerlichen Außenprüfung. Dokumentation der F&E-Aufwendungen und Stundenaufzeichnungen muss über die gesamte Festsetzungsfrist aufbewahrt werden.

Primärquellen

Forschungszulage mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 21. April 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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