Förderprogramm · Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

KMU-innovativ

Bis zu 70 % Zuschuss für risikoreiche FuE — zwei Stichtage im Jahr, kein fortlaufender Eingang.

KMU-innovativ ist das BMFTR-Programm für risikoreiche Spitzenforschung in kleinen und mittleren Unternehmen. Du reichst eine Skizze zum Stichtag 15. April oder 15. Oktober ein — bei positiver Bewertung folgt der Vollantrag. 11 Themenfelder decken Biomedizin, IKT, Energieeffizienz, Medizintechnik, Photonik, Materialforschung und weitere Schlüsseltechnologien ab. Der Förderansatz basiert auf AGVO Art. 25 — kein De-minimis-Regime.

FördergeberBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
DurchführungVerschiedene Projektträger je nach Themenfeld: PtJ, VDI/VDE-IT, VDI Technologiezentrum, DLR-PT, PTKA
ZielgruppeKMU gemäß EU-Definition: weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR; Betriebsstätte in Deutschland
FörderartZuschuss
FörderhöheFörderfähige Kosten KMU-Anteil max. 500.000 EUR pro Projekt (Richtwert). Kleine KMU bis zu 70 % (industrielle Forschung) bzw. 45 % (experimentelle Entwicklung). Mittlere KMU bis zu 60 % bzw. 35 %. Hochschulen bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zzgl. 20 % Projektpauschale.
Fördersatz35–70 % je nach KMU-Größe, FuE-Kategorie und Kooperationsbonus (+15 Prozentpunkte bei wirksamer Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtung gem. AGVO Art. 25 Abs. 6 lit. b (i))
FristStichtage jährlich am 15. April und 15. Oktober (Projektskizze über PT-Outline). Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder Feiertag, gilt der nächste Werktag.
DauerIn der Regel 24–36 Monate; Verlängerung auf begründeten Antrag möglich
BeihilferahmenAGVO Art. 25 (themenfeldbezogene BMFTR-Förderbekanntmachungen); ESF-Plus-Kofinanzierung entfällt ab Stichtag 15.04.2026 (4. Änderungsbekanntmachung vom 20.01.2026, BAnz)

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Voraussetzungen

  • KMU-Status gem. Annex I AGVO: unter 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR (verbundene und Partnerunternehmen werden anteilig eingerechnet)
  • Das Vorhaben weist Spitzenforschungscharakter auf — hohes wissenschaftlich-technisches Risiko, das über angewandte Routineentwicklung und den internationalen Stand der Forschung hinausgeht
  • Das Vorhaben ist einem der 11 aktuellen BMFTR-Themenfelder zuzuordnen (Stand Mai 2026: Biomedizin, Bioökonomie, Elektronik/autonomes Fahren/HPC, Energieeffizienz/Klimaschutz/Klimaanpassung, IKT, Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität*, Materialforschung, Medizintechnik, Photonik und Quantentechnologien, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft, Zukunft der Wertschöpfung)
  • Das Vorhaben qualifiziert als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung gem. AGVO Art. 25
  • Betriebsstätte und Unternehmenssitz in Deutschland
  • Kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Art. 2 Nr. 18 AGVO
  • Kein offener EU-Rückforderungsbeschluss gem. AGVO Art. 1 Abs. 4 lit. a
  • Nachgewiesene FuE-Kompetenz: mindestens eine qualifizierte FuE-Fachkraft oder Kooperation mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten: Bruttolohn zzgl. Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, anteilig nach FuE-Beteiligung (Zeiterfassung erforderlich)
  • Material- und Verbrauchskosten: Verbrauchsmaterialien, Chemikalien, Proben, Prototypenmaterial
  • Geräte- und Anlagenkosten: anteilige Abschreibungen (AfA) auf projektbezogen genutzte Geräte und Anlagen
  • Reisekosten: projektbezogene Dienstreisen nach Bundesreisekostengesetz (BRKG)
  • Fremdleistungen und Unteraufträge: externe Analytik, Tests, Spezialfertigung u. Ä. (mit Verträgen und Leistungsnachweisen)
  • Projektpauschale: 20 % auf die Gesamtzuwendung — ausschließlich für Hochschulen, nicht für Unternehmen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Typische Stolperfallen

Stichtag verpasst

Die nächste Einreichmöglichkeit ist erst in sechs Monaten. Plane mindestens 2–3 Wochen Vorlauf ein — PT-Outline kann am Stichtag überlastet sein.

Skizze zu lang

Maximal 12 Seiten (DIN A4, 11pt, 1,5-zeilig). Seiten über dem Limit werden nicht gelesen. Keine Anhänge in der Skizzenphase.

Falsches Themenfeld

Jedes der 11 Themenfelder hat einen eigenen Projektträger. Eine falsche Zuordnung führt zu Ablehnung oder Verzögerung. Im Zweifel: BMFTR-Lotsendienst anrufen (0800 26 23 009).

Spitzenforschungscharakter nicht belegt

Gutachter erwarten internationalen Literaturvergleich und klare Abgrenzung zum Stand der Technik — keine Marketingsprache, sondern wissenschaftliche Tiefe auf Publikationsniveau.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Das Projekt darf erst nach Zustellung des Zuwendungsbescheids beginnen. Bestellungen, Verträge und Personaleinstellungen für das Projekt vor dem Bewilligungsdatum können zur vollständigen Rückforderung führen.

Kumulierung mit FZulG falsch geplant

Kosten, die KMU-innovativ fördert, dürfen nicht auch als FZulG-Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Der Eigenanteil und nicht durch KMU-innovativ gedeckte Personalkosten sind hingegen FZulG-fähig.

Antragsprozess

  1. 11 — Förderfähigkeit und Themenfeld prüfen. KMU-Status nach Annex I AGVO bestätigen (verbundene Unternehmen einbeziehen). Vorhaben einem der 11 Themenfelder zuordnen. Bei Grenzfällen: BMFTR-Lotsendienst nutzen (0800 26 23 009).
  2. 22 — Projektskizze erstellen (Stufe 1). Skizze im Umfang von exakt 10–12 Seiten verfassen. Pflichtstruktur: Thema/Zielsetzung, Stand der Wissenschaft, innovativer Ansatz, Arbeitsplan, Verwertungsplan, Team-Qualifikation. KMU-Selbsterklärung und Unternehmensprofil bereithalten.
  3. 33 — Einreichung über PT-Outline zum Stichtag. Skizze über PT-Outline (elektronisches Skizzentool des BMFTR) einreichen — Stichtage: 15. April und 15. Oktober. Mindestens 2 Wochen vor dem Stichtag finalisieren.
  4. 44 — Begutachtung abwarten. Das Gutachtergremium des zuständigen Projektträgers bewertet die Skizze innerhalb von ca. 2 Monaten. Positiv bewertete Skizzen erhalten eine Aufforderung zur Vollantragstellung.
  5. 55 — Vollantrag über easy-Online einreichen (Stufe 2). Vollantrag über easy-Online (foerderportal.bund.de/easyonline/) innerhalb von typisch 3 Monaten nach Aufforderung einreichen. Erforderlich: detaillierte Vorhabenbeschreibung, AZK (Unternehmen) oder AZA (Hochschulen), KMU-Erklärung gem. Annex I AGVO, Verwertungsplan, Kooperationsvertrag (bei Verbundprojekten), letzte 2 Jahresabschlüsse.
  6. 66 — Bewilligung und Projektstart. Der Zuwendungsbescheid kommt ca. 2–3 Monate nach Vollantragstellung. Erst danach darf das Projekt beginnen. Mittelabrufe erfolgen über profi-Online.

Wie upsmart hilft

upsmart gleicht dein Vorhaben automatisch gegen alle 11 Themenfelder ab und weist den zuständigen Projektträger aus — bevor du eine Zeile Skizze schreibst. Die KI prüft den KMU-Status nach Annex I AGVO inklusive verbundener Unternehmen, berechnet deinen Fördersatz (60 % oder 70 %, mit oder ohne Kooperationsbonus) und markiert, welche Personalkosten FZulG-fähig bleiben, damit du die Kumulierungsgrenze nicht überschreitest. Fristen (15. April / 15. Oktober) werden automatisch getrackt.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

KMU-innovativ läuft unter AGVO Art. 25 (kein De-minimis). Eine Kombination mit der Forschungszulage (FZulG) ist möglich, aber nur für unterschiedliche Kostenblöcke: Kosten, die KMU-innovativ fördert, dürfen nicht auch als FZulG-Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Der KMU-innovativ-Eigenanteil und nicht durch KMU-innovativ gedeckte Personalkosten sind FZulG-fähig. Die AGVO-Beihilfeintensitätsgrenzen (Art. 25 Abs. 5–6) gelten für alle kombinierten Beihilfen.

Häufige Fragen

Wer ist bei KMU-innovativ antragsberechtigt?

Ausschließlich KMU nach EU-Definition: unter 250 Beschäftigte und Jahresumsatz max. 50 Mio. EUR oder Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR, mit Betriebsstätte in Deutschland. Größere Unternehmen sind auch in Kooperationen nicht antragsberechtigt. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Verbundpartner auftreten, aber nicht als Hauptantragsteller.

Wie hoch ist die Förderung bei KMU-innovativ?

Kleine KMU erhalten bis zu 70 % bei industrieller Forschung und bis zu 45 % bei experimenteller Entwicklung. Mittlere KMU erhalten bis zu 60 % bzw. 35 %. Mit einer wirksamen Kooperation mit einer Forschungseinrichtung steigt der Satz um 15 Prozentpunkte. Die förderfähigen Kosten sind auf 500.000 EUR pro KMU-Anteil begrenzt (Richtwert). Hochschulen erhalten bis zu 100 % zzgl. 20 % Projektpauschale.

Wie beantrage ich KMU-innovativ?

Das Verfahren ist zweistufig. Erst reichst du eine Projektskizze (10–12 Seiten, strikt) über PT-Outline zum Stichtag 15. April oder 15. Oktober ein. Nach positiver Begutachtung (ca. 2 Monate) wirst du zur Vollantragstellung über easy-Online aufgefordert — Frist typisch 3 Monate. Den Vollantrag entscheidet der Projektträger ca. 2–3 Monate nach Eingang.

Was unterscheidet KMU-innovativ von ZIM?

KMU-innovativ fördert explizit Spitzenforschung mit hohem wissenschaftlich-technischem Risiko — ZIM akzeptiert auch angewandte Entwicklung ohne Spitzenforschungscharakter. KMU-innovativ ist zweistufig (Skizze → Vollantrag), ZIM einstufig. Bei KMU-innovativ gibt es feste Stichtage (April/Oktober), bei ZIM einen fortlaufenden Eingang. KMU-innovativ basiert auf AGVO Art. 25, ZIM teilweise auf De-minimis.

Welche Themenfelder fördert KMU-innovativ?

Stand Mai 2026 sind es 11 Themenfelder: Biomedizin, Bioökonomie, Elektronik/autonomes Fahren/HPC, Energieeffizienz/Klimaschutz/Klimaanpassung, IKT, Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität (letzter Stichtag 15.10.2025 — Status prüfen), Materialforschung, Medizintechnik, Photonik und Quantentechnologien, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft sowie Zukunft der Wertschöpfung. Jedes Themenfeld hat einen eigenen Projektträger.

Primärquellen

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 13. Juni 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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