Förderprogramm · Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

F&E-Zuschuss für den Mittelstand — bis 55 % nicht rückzahlbar.

ZIM fördert marktorientierte F&E-Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland. Reform zum 01.01.2026: vereinfachte Nachweise für KMU < 50 Mitarbeiter, neue Gemeinkostenpauschale, Priorisierung bei Nachhaltigkeit, KI und Quantentechnologie.

FördergeberBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
DurchführungAiF Projekt GmbH, EuroNorm GmbH, VDI/VDE-IT (Projektträger je nach Modul)
ZielgruppeKMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland (bis 499 Mitarbeiter, 50 Mio € Umsatz, 43 Mio € Bilanzsumme). Kooperationspartner: andere KMU, Forschungseinrichtungen, Großunternehmen in Ausnahmen.
FörderartZuschuss
FörderhöheBis 550.000 € pro Einzelprojekt, bis 2,3 Mio € pro Kooperationsprojekt (2026-Satz).
Fördersatz25–55 % je nach Unternehmensgröße, Bundesland und Projektart (Einzelprojekt, Kooperation KMU-KMU, Kooperation KMU-Forschung, Netzwerkprojekt)
FristLaufende Antragstellung, mehrere Auswahlrunden pro Jahr. Keine fixen Stichtage außer bei Netzwerkprojekten.
DauerTypische Projektlaufzeit 18–36 Monate
BeihilferahmenArt. 25 AGVO — F&E-Beihilfen

Voraussetzungen

  • Status als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU-Definition der EU: ≤ 249 MA, erweitert auf ≤ 499 für ZIM).
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit technologischem Risiko und marktorientiertem Ziel.
  • Eigener F&E-Anteil im Unternehmen (keine reine Auftragsforschung).
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Eigenfinanzierung des Eigenanteils.
  • Vorhabenbeginn nach Antragstellung (kein vorzeitiger Projektbeginn).

Förderfähige Kosten

  • Personalkosten des F&E-Personals.
  • Gemeinkostenpauschale (2026-Reform): 120 % der Personalkosten (statt der vorherigen projektbezogenen Einzelnachweis-Methode, für KMU < 50 Mitarbeiter).
  • Fremdleistungen / Auftragsforschung bei Forschungseinrichtungen.
  • Projektbezogene Material- und Reisekosten.
  • Abschreibungen auf projektbezogen angeschaffte Investitionsgüter (anteilig).

Typische Stolperfallen

Vorzeitiger Projektbeginn

Jede projektbezogene Investition, jeder Personaleinsatz oder Auftragsvertrag vor Antragseingang disqualifiziert das Projekt. Selbst Studien oder Konzeptarbeiten zählen bei strenger Auslegung als Projektbeginn.

KMU-Status nicht sauber dokumentiert

Verbundene Unternehmen (Muttergesellschaften, Schwestern) werden für die KMU-Prüfung kumuliert. Wer Beteiligungen > 25 % ignoriert, verliert ggf. nachträglich den KMU-Status — mit Rückforderungsfolge.

Marktbezug fehlt

ZIM verlangt klar erkennbares Marktpotenzial. Rein akademische Vorhaben werden abgelehnt. Antrag muss Nutzer, Zahlungsbereitschaft und Go-to-Market-Pfad plausibel darstellen.

Doppelförderung mit Forschungszulage

Für ZIM-gefördertes Personal darf die Forschungszulage nicht zusätzlich auf dieselben Kosten angerechnet werden. Klare Kostentrennung in der Buchhaltung ist Pflicht.

Antragsprozess

  1. 11. Skizzeneinreichung (optional). Einige Projektträger bieten eine Vorprüfung per Projektskizze. Empfehlenswert zur Frühwarnung, ob das Vorhaben überhaupt ZIM-tauglich ist.
  2. 22. Vollantrag. Detaillierter Antrag über das easy-Online-Portal des Projektträgers: Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Meilensteine, Verwertungsplan.
  3. 33. Begutachtung. Fachliche Begutachtung durch externe Gutachter. Bewertung nach Innovationsgrad, technologischem Risiko, Marktpotenzial, Umsetzbarkeit. Dauer typisch 3–5 Monate.
  4. 44. Zuwendungsbescheid. Bei positiver Bewertung: Zuwendungsbescheid mit Nebenbestimmungen. Projektstart erst nach Bescheid zulässig.
  5. 55. Durchführung + Nachweise. Zwischenberichte alle 12 Monate, Verwendungsnachweise am Projektende. Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.

Wie upsmart hilft

upsmart strukturiert ZIM-Anträge nach den Bewertungskriterien der Projektträger (Innovationsgrad, Risiko, Markt). Die Compliance-Engine trackt Zwischenbericht-Fristen, Verwendungsnachweise und verhindert Doppelförderung mit Forschungszulage oder EXIST. Bei Kooperationsprojekten werden die Budgets der Partner in einem gemeinsamen Antrag verwaltet.

Kombinierbarkeit mit anderen Programmen

ZIM ist mit Forschungszulage kombinierbar, aber nicht auf denselben Kosten. In Kooperationsprojekten mit anderen KMU oder Forschungseinrichtungen möglich. Keine parallele Kombination mit EXIST für identisches Vorhaben.

Häufige Fragen

Was hat sich durch die ZIM-Reform 2026 geändert?

Höhere Fördersätze (bis 55 % statt zuvor 45 %), neue Gemeinkostenpauschale (120 % der Personalkosten statt Einzelnachweis, für KMU < 50 MA), Priorisierung bei Nachhaltigkeit, KI und Quantentechnologie. Der Förderhöchstbetrag pro Einzelprojekt wurde auf 550.000 € angehoben.

Kann ich mit ZIM meine Startup-Idee finanzieren?

ZIM adressiert etablierte KMU mit F&E-Kapazität. Für junge Startups in der Gründungsphase ist EXIST-Gründungsstipendium der passendere Einstieg; ZIM folgt nach der Gründung.

Wie lange dauert die Antragsbewertung?

Von Antragseingang bis Bescheid typischerweise 3–5 Monate. Skizzeneinreichungen werden schneller beantwortet (ca. 6–8 Wochen).

Was passiert bei Projektverzögerung?

Begründete Verlängerungen sind möglich, müssen aber beim Projektträger formell beantragt werden. Ohne Genehmigung entfallen die Förderungen für den Zeitraum nach dem ursprünglichen Projektende.

ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand mit upsmart beantragen.

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Zuletzt redaktionell gepflegt: 21. April 2026. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Primärquellen der genannten Behörden.
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