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Was zählt als F&E? Die Frascati-Kriterien einfach erklärt

7 min Lesezeit

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Die Forschungszulage fördert nicht jede technische Arbeit — sondern nur Vorhaben, die den Tatbestand begünstigter Forschung und Entwicklung nach § 2 FZulG erfüllen. Ob das auf dein Projekt zutrifft, entscheidet die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) anhand der Frascati-Kriterien des OECD-Frascati-Handbuchs. Drei Merkmale müssen gleichzeitig vorliegen. Fehlt eines, kommt keine Bescheinigung — und damit keine Zulage.

Die drei F&E-Kategorien nach § 2 FZulG

Das Gesetz kennt drei begünstigte Kategorien. Alle drei sind förderfähig; die Kategorie beeinflusst nicht die Förderhöhe, aber die Argumentation im BSFZ-Antrag.

  • Grundlagenforschung — experimentelle oder theoretische Arbeit, die primär auf neues Wissen über Grundlagen von Phänomenen und beobachtbaren Tatsachen zielt, ohne konkrete Anwendung im Blick zu haben.
  • Industrielle Forschung — planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen genutzt werden können.
  • Experimentelle Entwicklung — Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer und sonstiger Erkenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu gehören Prototypen, Pilotprojekte, Demonstrationen und erste Erprobungen.

Die meisten Unternehmens-F&E-Vorhaben fallen in die Kategorie der experimentellen Entwicklung. Das ist kein Nachteil — Fördersatz und Bemessungsgrundlage sind für alle drei Kategorien identisch.

Die Frascati-Kriterien: Neuheit, Unsicherheit, Systematik

Der BSFZ-Prüfleitfaden (Stand 10/2025) operationalisiert drei übergeordnete Merkmale, die aus dem OECD-Frascati-Handbuch 2015 abgeleitet sind. Alle drei müssen gleichzeitig nachgewiesen werden.

  • Neuheit — das Vorhaben strebt nach neuem Wissen oder neuen Lösungen. Neu heißt: nicht bereits Stand der Technik zum Zeitpunkt des Projektbeginns. Der relevante Maßstab ist das Weltwissen im jeweiligen Fachgebiet, nicht der Wissensstand deines Unternehmens. Wer eine intern neue, aber extern bekannte Methode einführt, erfüllt das Neuheitsmerkmal nicht.
  • Wissenschaftlich-technische Unsicherheit — der Ausgang des Vorhabens war zu Projektbeginn nicht vorhersehbar. Das Ziel ist bekannt, aber der Weg dorthin oder die technische Erreichbarkeit sind offen. Voraussetzung ist ein echtes Erkenntnisproblem, kein Umsetzungsrisiko.
  • Systematisches Vorgehen — das Vorhaben folgt einer geplanten Methodik mit nachvollziehbaren Arbeitsschritten, Meilensteinen und einer Forschungslogik. Ungeplantes Ausprobieren ohne Dokumentation erfüllt dieses Merkmal in der Regel nicht.

Ein viertes Merkmal taucht im Frascati-Handbuch auf, wird aber von der BSFZ nicht als eigenständiges Prüfmerkmal behandelt: die Übertragbarkeit der Ergebnisse. Trotzdem schadet es nicht, im Antrag zu beschreiben, ob und wie Projektergebnisse verallgemeinerbar sind — es stärkt die Argumentation zur Neuheit.

Was nicht als F&E zählt

Die BSFZ lehnt Anträge ab, wenn das Vorhaben keines der drei Merkmale erfüllt oder wenn es sich um eine der folgenden Tätigkeiten handelt, die das Frascati-Handbuch ausdrücklich ausschließt.

  • Routine-Produktentwicklung — Anpassung bestehender Produkte an Kundenwünsche, neue Farben, Varianten oder Versionen ohne neue technische Erkenntnisse.
  • Qualitätssicherung und Tests — laufende Qualitätsprüfung und Standardtests im Produktionsbetrieb, auch wenn sie technisch anspruchsvoll sind.
  • Marktforschung und Kundenstudien — auch wenn sie systematisch durchgeführt werden.
  • Einführung bekannter Technologien — Migration auf eine neue Plattform, Einführung von Standardsoftware oder Digitalisierung bestehender Prozesse ohne neuen wissenschaftlich-technischen Gehalt.
  • Projektmanagement und Verwaltung — Koordinationsaufgaben, auch wenn sie einem F&E-Projekt zugeordnet sind.

Entscheidend ist nicht das Thema, sondern der Gehalt. Ein Vorhaben zur Digitalisierung der Produktion kann förderfähig sein, wenn dabei neuartige Algorithmen entwickelt werden, deren Funktionieren zu Beginn unsicher ist. Dasselbe Thema ohne technische Unsicherheit ist nicht förderfähig.

Abgrenzung in der Praxis

Die häufigste Ablehnung bei der BSFZ entsteht nicht aus technischer Trivialität, sondern aus einer falschen Beschreibung. Wer im Antrag den Marktnutzen oder den Kundenvorteil beschreibt, statt die technische Herausforderung und den Erkenntnisfortschritt gegenüber dem Stand der Technik zu belegen, verfehlt mindestens zwei der drei Prüfmerkmale.

  • Nicht ausreichend: „Wir entwickeln eine KI-gestützte Plattform für automatisierte Qualitätsprüfung, die unseren Kunden 30 Prozent Zeitersparnis bringt." — Kein Hinweis auf technische Unsicherheit oder Neuheit gegenüber dem Stand der Technik.
  • Ausreichend: „Wir untersuchen, ob Transformer-Modelle zur Fehlererkennung in hochfrequenten Sensordaten einsetzbar sind, wenn die Trainingsgrundlage unter 500 beschrifteten Beispielen liegt. Die technische Machbarkeit und die Genauigkeitsschwelle sind zu Projektbeginn offen." — Klare Benennung der wissenschaftlichen Fragestellung, des Erkenntnisproblems und der Unsicherheit.

Projekte, die mehrere Bestandteile enthalten — F&E-Anteile neben Routine-Anteilen — müssen sauber getrennt werden. Die BSFZ bescheinigt nur die F&E-Anteile; Mischvorhaben ohne Abgrenzung riskieren eine Gesamtablehnung, auch wenn ein Teil förderfähig wäre.

So prüft die BSFZ

Die BSFZ prüft ausschließlich die inhaltliche Förderfähigkeit des Vorhabens — keine Kostenhöhe, keine Personalunterlagen. Der Antrag erfolgt online über das Portal bescheinigung-forschungszulage.de. Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei zwei bis vier Monaten.

Geprüft wird auf Basis der eingereichten Vorhabensbeschreibung. Diese sollte folgende Punkte abdecken:

  • Stand der Technik unmittelbar vor Projektbeginn — was war bereits bekannt?
  • Konkrete Forschungsfrage oder technische Herausforderung — was ist noch unbekannt?
  • Warum ist die Lösung zu Projektbeginn technisch unsicher?
  • Methodisches Vorgehen und Arbeitsplan mit Meilensteinen.
  • Qualifikation des beteiligten Personals (optional, aber hilfreich).

Die BSFZ-Bescheinigung ist ein Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 AO und bindet das Finanzamt in der Frage der inhaltlichen Förderfähigkeit. Das Finanzamt prüft im zweiten Schritt eigenständig die Bemessungsgrundlage — also die Höhe der förderfähigen Personalkosten, Eigenleistungen und Auftragsforschung. Eine BSFZ-Bescheinigung ist notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Forschungszulage.

Einen vollständigen Überblick über Fördersatz, Bemessungsgrundlage und das zweistufige Verfahren findest du im Leitfaden Forschungszulage 2026.

FAQ

Was sind die Frascati-Kriterien für die Forschungszulage? Die BSFZ prüft jedes Vorhaben auf drei Merkmale aus dem OECD-Frascati-Handbuch: Neuheit, wissenschaftlich-technische Unsicherheit und systematisches Vorgehen. Fehlt eines dieser drei Merkmale, wird die Bescheinigung abgelehnt.

Zählt Produktentwicklung als förderfähige Forschung? Nicht automatisch. Produktentwicklung ist nur dann förderfähig, wenn sie echte technische Unsicherheit überwindet und Neuheit im Sinne des Frascati-Handbuchs aufweist. Routine-Produktentwicklung, die bekannte Verfahren auf neue Anwendungen überträgt ohne neues Wissen zu erzeugen, gilt als nicht förderfähig.

Was ist der Unterschied zwischen industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung? Industrielle Forschung zielt auf neues Wissen und neue Fähigkeiten — etwa Untersuchungen, die noch kein konkretes Produkt im Blick haben. Experimentelle Entwicklung nutzt vorhandenes Wissen und baut darauf neue Prototypen, Pilotanlagen oder erste Systeme. Beide Kategorien sind nach § 2 FZulG förderfähig.

Wie beschreibe ich mein Vorhaben für die BSFZ richtig? Beschreibe den Stand der Technik vor Projektbeginn, die technische Herausforderung ohne bekannte Lösung und den methodischen Weg zur Lösung. Marktnutzen oder Wettbewerbsvorteile sind für die BSFZ-Prüfung irrelevant — sie prüft die technisch-wissenschaftliche Substanz, nicht den Geschäftsnutzen.

Ist Softwareentwicklung förderfähige F&E nach FZulG? Ja, wenn die Entwicklung auf einen technisch-wissenschaftlichen Fortschritt zielt, der zu Beginn unsicher ist. Reine Feature-Entwicklung, Bug-Fixing oder die Anpassung bestehender Bibliotheken ohne neuen Erkenntnisgewinn gelten nicht als F&E. Neuartige Algorithmen, Compiler-Optimierungen oder maschinelles Lernen mit offenem Ausgang können dagegen alle drei Frascati-Kriterien erfüllen.

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Quellen
  1. [1]
    § 2 FZulG — Begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben— Bundesministerium der Justiz · gesetze-im-internet.de, 2026 Quelle
  2. [2]
    Frascati Manual 2015 — Guidelines for Collecting and Reporting Data on Research and Experimental Development— OECD, 2015 Quelle
  3. [3]
    Prüfleitfaden der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (Stand 10/2025)— Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), 2025 Quelle
  4. [4]
    FAQ — Prüfkriterien und Antragsverfahren Forschungszulage— BSFZ, 2026 Quelle
  5. [5]
    Forschungszulagengesetz (FZulG) — konsolidierte Fassung— Bundesministerium der Justiz · gesetze-im-internet.de, 2026 Quelle
“The final layer of corporate funding.”
Frankfurt · DSGVO · keine US-Clouds.