Software und KI gelten nicht per se als Forschung — aber sie können es sein. Das Forschungszulagengesetz (FZulG) knüpft die Förderung an die Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung im Sinne des Frascati-Handbuchs der OECD. Softwareprojekte fallen in der Praxis häufig unter experimentelle Entwicklung — wenn die Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
Wann Software- und KI-Projekte F&E sind
Die BSFZ prüft Softwarevorhaben gegen drei Kriterien, die der Prüfleitfaden in der Fassung 10/2025 benennt und die direkt aus dem Frascati-Handbuch abgeleitet sind: Neuheit, technisch-wissenschaftliche Unsicherheit und systematisches Vorgehen.
- Neuheit bedeutet, dass das Vorhaben über den allgemein zugänglichen Stand der Wissenschaft und Technik hinausgeht. Ein neues Produkt auf Basis bekannter Frameworks ist nicht neu im Sinne des FZulG. Neu ist dagegen ein Verfahren, dessen Existenz oder Überlegenheit in der Literatur noch nicht belegt ist.
- Unsicherheit verlangt, dass das technische Ergebnis zum Projektbeginn nicht vorhersehbar ist. Das Risiko muss im Vorhaben selbst liegen — nicht im Markt oder im Nutzerverhalten.
- Systematisches Vorgehen meint einen geplanten, dokumentierten Ablauf: Hypothesen, Experimente, Auswertung. Ein Ticket-Backlog ist kein Ersatz für einen Forschungsplan.
Für KI-Projekte gilt dieselbe Logik. Die Entwicklung neuer Modellarchitekturen, Lernverfahren oder Optimierungsalgorithmen mit offener technischer Frage kann förderfähig sein. Das Fine-Tuning eines bestehenden Sprachmodells auf Unternehmensdaten oder das Einbinden einer LLM-API in ein Produkt ist es nicht — weil kein technisches Neuheitsmerkmal vorliegt und das Ergebnis vorhersehbar ist.
Was nicht förderfähig ist
Die BSFZ macht in ihrem Prüfleitfaden eine klare Grenze zwischen begünstigter F&E und nicht begünstigter Routine-Entwicklung. Nicht förderfähig sind:
- Produktpflege und Bugfixing an bestehendem Code
- Migration auf neue Frameworks oder Cloud-Plattformen ohne wissenschaftliche Fragestellung
- Implementierung bekannter Algorithmen ohne eigenen Forschungsbeitrag
- UX-Optimierung, A/B-Testing und Conversion-Rate-Arbeit
- Integration von Drittsystemen, APIs und SaaS-Diensten
- Datenpflege, ETL-Prozesse und Reporting-Systeme ohne Forschungsanteil
Die Abgrenzung entscheidet nicht das Themengebiet, sondern die Fragestellung. Ein Datenbankprojekt kann F&E sein, wenn es ein neuartiges Indexierungsverfahren mit offenem Ausgang entwickelt. Dasselbe Projekt ist keine F&E, wenn es eine vorhandene Datenbank migriert und optimiert.
Personalkosten: wie die Bemessungsgrundlage entsteht
Personalaufwendungen sind der größte Posten in der Bemessungsgrundlage von Softwareunternehmen. Nach § 3 Abs. 1 FZulG sind das die Bruttolöhne zuzüglich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung — aber nur für die Stunden, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am begünstigten F&E-Vorhaben tätig waren.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2026 kommen zwei Neuerungen hinzu, die die Bemessungsgrundlage für Softwareteams spürbar erhöhen. Erstens die 20-Prozent-Gemeinkostenpauschale: Betriebskosten wie Entwicklungsumgebungen, Serverkosten für F&E-Systeme oder anteilige Büromiete dürfen pauschal mit 20 Prozent auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt werden — ohne Einzelnachweis. Zweitens der erhöhte Eigenleistungssatz für Gründerinnen und Gründer als Einzelunternehmer oder tätige Mitunternehmer: ab 2026 gelten 100 Euro je Arbeitsstunde bei maximal 40 Wochenstunden, bisher waren es 70 Euro.
Beispielrechnung für ein Software-KMU: 6 Entwicklerinnen und Entwickler mit je 85.000 Euro Bruttogehalt, alle zu 80 Prozent in einem förderfähigen F&E-Vorhaben tätig. Förderfähige Personalaufwendungen: 6 × 85.000 × 1,20 (SV-Anteil) × 0,80 = 489.600 Euro. Gemeinkostenpauschale (20 Prozent): 97.920 Euro. Bemessungsgrundlage: 587.520 Euro. Forschungszulage bei KMU-Status (35 Prozent nach § 4 FZulG): rund 205.600 Euro pro Jahr.
Der KMU-Status nach Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfordert weniger als 250 Beschäftigte sowie entweder einen Jahresumsatz bis 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Für VC-finanzierte Unternehmen ist die Verbundbetrachtung entscheidend: Mehrheitsbeteiligungen eines Investors können den KMU-Status des Portfoliounternehmens aufheben.
Externe Entwicklung und Auftragsforschung
Viele Softwareunternehmen vergeben Entwicklungsleistungen an Freelancer oder externe Teams. Nur echter Forschungsauftrag zählt — nicht Dienstleistung. Nach § 3 Abs. 4 FZulG sind 70 Prozent des Auftragsvolumens förderfähig, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz in einem EU- oder EWR-Staat hat und der Auftrag nach dem 27. März 2024 erteilt wurde.
Die Grenze zwischen Auftragsforschung und Dienstleistung: Der externe Partner muss einen eigenständigen Forschungsbeitrag leisten — also Erkenntnisse erarbeiten, nicht nur Code schreiben. Umsetzungsaufträge nach vorgegebenem Pflichtenheft sind keine Auftragsforschung. Rechnungen ohne projektbezogene Leistungsbeschreibung mit Forschungsbezug werden im Festsetzungsverfahren regelmäßig nicht anerkannt.
Den BSFZ-Antrag richtig formulieren
Das häufigste Fehlerbild bei Software-Anträgen: die Beschreibung schildert das Produkt, nicht das Forschungsvorhaben. Die BSFZ bewertet, ob ein technisches Problem mit offenem Ausgang systematisch angegangen wird — nicht ob das Ergebnis am Markt innovativ ist.
Ein BSFZ-Antrag für ein Softwareprojekt sollte folgende Punkte klar benennen:
- Stand der Technik: Welche Verfahren oder Ansätze existieren bereits — und warum reichen sie für die gestellte Aufgabe nicht aus?
- Forschungsfrage: Was ist die konkrete technische oder wissenschaftliche Frage, die das Vorhaben beantwortet?
- Unsicherheit: Warum ist das Ergebnis zum Projektstart nicht vorhersehbar? Welche technischen Risiken bestehen?
- Methodik: Wie ist das Vorgehen strukturiert — Hypothesen, Experimente, Evaluationsmetriken, Iterationsschritte?
- Abgrenzung: Was ist explizit kein Teil des F&E-Vorhabens — also welche Routinearbeiten werden parallel geleistet?
Die Bearbeitungszeit bei der BSFZ liegt typischerweise bei 2 bis 4 Monaten. Der BSFZ-Bescheid ist Grundlagenbescheid nach § 171 Abs. 10 AO und bindet das Finanzamt inhaltlich.
Stundenaufzeichnung in der Softwarepraxis
Das Finanzamt prüft im Festsetzungsverfahren, welche Personenstunden tatsächlich auf das F&E-Vorhaben entfallen. Ohne belastbare Stundenaufzeichnungen wird die Bemessungsgrundlage gekürzt oder abgelehnt — unabhängig davon, ob die BSFZ das Vorhaben bescheinigt hat.
In der Softwarepraxis sind folgende Nachweise geeignet:
- Zeiterfassungssystem mit Projektzuordnung auf Vorhaben-Ebene
- Ticket-System-Export (Jira, Linear) mit Zeitschätzungen und Zuordnung
- Git-Commit-Historie mit Autoren und Zeitstempeln, kombiniert mit Vorhaben-Branches
- Pull-Request-Review-Daten mit Zuordnung zum F&E-Vorhaben
Nachträgliche Rekonstruktion ist möglich, aber anspruchsvoll. Das Finanzamt verlangt eine belastbare Herleitung, keine Schätzung. Wer Stundenaufzeichnungen laufend führt, vermeidet das Risiko, dass der gesamte Nachweis im Prüfungsfall nicht trägt. Für rückwirkende Anträge nach § 169 AO gilt dieselbe Anforderung — Git-Historie und Ticket-Systeme sind die wichtigsten Rekonstruktionsquellen für vergangene Jahre.
FAQ
Ist Softwareentwicklung grundsätzlich über die Forschungszulage förderfähig?
Ja — wenn das Vorhaben Neuheit, technisch-wissenschaftliche Unsicherheit und systematisches Vorgehen nachweist. Routine-Implementierung, Produktpflege und reine Integration bekannter Frameworks sind nicht förderfähig.
Sind KI-Projekte förderfähig nach dem FZulG?
KI-Projekte können förderfähig sein, wenn neue Modellarchitekturen, Lernverfahren oder Algorithmen entwickelt werden, deren Ergebnis zum Projektstart technisch unsicher ist. Das Trainieren eines bestehenden Sprachmodells auf eigenen Daten erfüllt diese Anforderung in der Regel nicht.
Wie werden Entwickler-Gehälter in der Forschungszulage angesetzt?
Bruttolöhne plus Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, anteilig für F&E-Stunden. Ab 2026 kommen pauschal 20 Prozent Gemeinkostenzuschlag auf die förderfähigen Personalaufwendungen hinzu — ohne Einzelnachweis.
Was ist der Unterschied zwischen BSFZ-Prüfung und Finanzamtsprüfung bei Softwareprojekten?
Die BSFZ prüft ausschließlich, ob das Vorhaben die Frascati-Kriterien erfüllt. Das Finanzamt prüft die Höhe der Bemessungsgrundlage: Personalkosten, Stundennachweis, Zuordnung zum Vorhaben. Ein positiver BSFZ-Bescheid ist notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Auszahlung.
Kann ich die Forschungszulage für vergangene Softwareprojekte rückwirkend beantragen?
Ja, im Rahmen der vierjährigen Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO. Voraussetzung sind eine BSFZ-Bescheinigung je Wirtschaftsjahr und belastbare Nachweise über die Personalkosten — Stundenaufzeichnungen oder rekonstruierbare Entwicklungsartefakte wie Git-Historie und Ticket-Exports.