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ZIM Einzelprojekt vs. Kooperationsprojekt: Was passt zu deinem Vorhaben?

7 min Lesezeit

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Die ZIM-Richtlinie kennt vier Förderformate: Einzelprojekt, Kooperationsprojekt (KMU–KMU oder KMU–Forschungseinrichtung), Netzwerkprojekt und Durchführbarkeitsstudie. Die Wahl zwischen Einzelprojekt und Kooperationsprojekt ist keine Formalität — sie bestimmt Förderhöhe, Kostendeckel, zuständigen Projektträger und den koordinativen Aufwand bis zur Bewilligung.

Die vier ZIM-Projekttypen

  • Einzelprojekt: Ein Unternehmen forscht und entwickelt allein. Kein Kooperationspartner erforderlich. Projektträger: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
  • Kooperationsprojekt KMU–KMU: Mindestens zwei Unternehmen arbeiten an einem gemeinsamen FuE-Ziel. Jeder Partner stellt einen eigenen Antrag; die Anträge müssen innerhalb von 14 Tagen gemeinsam eingehen. Projektträger: AiF Projekt GmbH.
  • Kooperationsprojekt KMU–Forschungseinrichtung: Ein Unternehmen kooperiert mit einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Die Forschungseinrichtung erhält 100 Prozent ihrer nicht-wirtschaftlichen Kosten. Projektträger: AiF Projekt GmbH.
  • Durchführbarkeitsstudie: Zeitlich und kostenseitig begrenztes Einstiegsformat zur technischen Vorprüfung vor einem Vollantrag. Besonders für FuE-Einsteiger und Vorhaben mit hoher technischer Unsicherheit geeignet.

Netzwerkprojekte — der vierte Haupttyp — sind ein eigenes Format mit mindestens sechs kooperierenden Unternehmen und eigenen Einreichfenstern; sie werden hier nicht vertieft.

Einzelprojekt: Wann es die richtige Wahl ist

Das Einzelprojekt ist der schnellste Einstieg ins ZIM. Du reicht allein einen Antrag ein, koordinierst keine externen Partner und bist von keiner 14-Tage-Frist abhängig. Die Antragstellung läuft über das Portal ZIM-Foyer der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.

Das Einzelprojekt passt, wenn:

  • das FuE-Vorhaben vollständig im eigenen Unternehmen abgebildet werden kann,
  • kein externer Partner mit eigener F&E-Leistung eingebunden werden muss,
  • Geschwindigkeit bei der Einreichung Priorität hat,
  • das Projektziel klar genug ist, dass keine technische Vorprüfung (Durchführbarkeitsstudie) nötig ist.

Fremdleistungen — etwa Aufträge an spezialisierte Dienstleister oder Labors — sind auch im Einzelprojekt förderfähig, allerdings gedeckelt auf 35 Prozent der Personaleinzelkosten. Reine Auftragsfertigung ohne eigenständigen Forschungsbeitrag zählt nicht als Fremdleistung im ZIM-Sinne.

Kooperationsprojekt: Wann es sich lohnt

Das Kooperationsprojekt erhöht den Fördersatz um fünf Prozentpunkte gegenüber dem Einzelprojekt und hebt den Kostendeckel auf bis zu 560.000 € je Unternehmenspartner an — mit einer Gesamtobergrenze von 3 Mio. € je Kooperationsprojekt. Bei einer Forschungseinrichtung als Partner kommen bis zu 280.000 € an deren förderfähigen Kosten hinzu.

Das Kooperationsprojekt lohnt, wenn:

  • das Vorhaben Kompetenzen erfordert, die intern nicht vollständig vorhanden sind,
  • ein verlässlicher Partner mit eigener F&E-Leistung und eigenem wirtschaftlichem Interesse bereitsteht,
  • das Projektvolumen den Einzelprojektdeckel von 690.000 € überschreitet oder überschreiten sollte,
  • Zugang zu akademischem Spezialwissen einen Erkenntnisgewinn erzeugt, der intern nicht herstellbar wäre.

Wichtig: Jeder Partner trägt ein eigenes wirtschaftliches Verwertungsinteresse. Eine Forschungseinrichtung, die nur als verlängerte Werkbank fungiert, qualifiziert nicht als Kooperationspartner im ZIM-Sinne.

Fördersätze und Kostendeckel im Vergleich

Alle Werte gelten nach der ZIM-Richtlinie 2025 für Anträge ab dem 1. Januar 2025:

  • Einzelprojekt — Fördersatz: 25 bis 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je nach Unternehmensgröße und Standort in einem strukturschwachen Gebiet. Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen: 45 Prozent. Mittlere Unternehmen: typisch 35 Prozent. Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte: 25 Prozent.
  • Einzelprojekt — Kostendeckel: Zuwendungsfähige Kosten bis 690.000 € je Vorhaben.
  • Kooperationsprojekt — Fördersatz: Fünf Prozentpunkte mehr als beim Einzelprojekt. Bei internationalen Kooperationen über die IraSME-Initiative können Gesamtsätze von 55 bis 60 Prozent erreichbar sein.
  • Kooperationsprojekt — Kostendeckel: Bis zu 560.000 € je Unternehmenspartner; Gesamtobergrenze 3 Mio. € je Kooperationsprojekt. Forschungseinrichtungen: bis zu 280.000 €, förderfähig zu 100 Prozent der nicht-wirtschaftlichen Kosten.

Beihilferechtlich bewegt sich beides innerhalb von Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die ZIM-Sätze liegen im Regelfall unter den beihilferechtlichen Obergrenzen der AGVO; die Reserve wird erst in Kombinations­fällen mit anderen Beihilfen relevant.

Koordinationsaufwand und Projektträger

Seit dem 1. Januar 2025 sind zwei Projektträger zuständig — und das hat direkte operative Konsequenzen:

  • VDI/VDE Innovation + Technik GmbH betreut Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien und Netzwerkprojekte. Antragstellung über das Portal ZIM-Foyer.
  • AiF Projekt GmbH ist ausschließlich für Kooperationsprojekte zuständig. Antragstellung über das Portal ZIM-KOOP.

Wer parallel ein Einzelprojekt und ein Kooperationsprojekt betreibt, hat zwei Projektträger mit getrennten Statuslogiken — auch wenn der Antragsstandard vereinheitlicht ist.

Die kritischste Koordinationsregel beim Kooperationsprojekt ist die 14-Tage-Frist: Alle Partneranträge müssen innerhalb von 14 Tagen bei der AiF eingehen, damit das Vorhaben als zusammengehörig gewertet wird. Verzögert ein Partner, verschiebt sich der Eingang des Gesamtvorhabens — mit Folgen für die Budgetperiode, in der die Bewilligung erteilt wird. Diese Frist ist keine neue Erfindung der Reform, gewinnt aber durch die Trennung der Projektträger an praktischer Bedeutung.

Entscheidungsmatrix: Einzelprojekt oder Kooperation?

Drei Fragen helfen bei der Wahl:

  • Kann das Vorhaben vollständig intern umgesetzt werden? Ja → Einzelprojekt ist ausreichend und einfacher. Nein, weil externe Kompetenz notwendig ist → Kooperationsprojekt prüfen.
  • Überschreiten die geplanten zuwendungsfähigen Kosten 690.000 €?Ja → Kooperationsprojekt ermöglicht ein größeres Volumen. Nein → Einzelprojekt deckt das Vorhaben vollständig ab.
  • Steht ein Partner bereit, der seinen eigenen Antrag innerhalb von 14 Tagen einreichen kann? Nein oder unsicher → das Risiko der Fristverschiebung ist real; Einzelprojekt oder Durchführbarkeitsstudie als Vorstufe erwägen.

Ein Kooperationsprojekt bringt mehr Fördervolumen und einen höheren Fördersatz. Es kostet aber Koordinationsaufwand vor der Einreichung und bindet dich an einen externen Partner mit eigener Zeitplanung. Das Einzelprojekt ist schlanker, schneller und vollständig selbst steuerbar — aber auf ein Projektvolumen von 690.000 € zuwendungsfähiger Kosten begrenzt.

Beide Projekttypen schließen sich im selben Jahr nicht aus: Seit September 2023 sind wieder bis zu zwei Bewilligungen je Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten möglich, sofern die Vorhaben sachlich klar voneinander abgrenzbar sind und nicht dieselben Aufwendungen berühren. Ein Einzelprojekt und ein Kooperationsprojekt parallel sind also darstellbar — vorausgesetzt, die interne Kapazität trägt beide Vorhaben.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen ZIM Einzelprojekt und Kooperationsprojekt? Beim Einzelprojekt reicht ein Unternehmen allein einen Antrag ein; der Kostendeckel liegt bei 690.000 €. Beim Kooperationsprojekt arbeiten mindestens zwei Unternehmen oder ein Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung zusammen; das Gesamtvolumen kann bis zu 3 Mio. € betragen. Dafür steigt der Fördersatz um fünf Prozentpunkte.

Wie hoch ist der Fördersatz beim ZIM Einzelprojekt? Zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je nach Unternehmensgröße und Standort. Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen erreichen 45 Prozent, mittlere Unternehmen typisch 35 Prozent, Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte 25 Prozent.

Wie hoch ist der Fördersatz beim ZIM Kooperationsprojekt? Fünf Prozentpunkte mehr als beim Einzelprojekt des jeweiligen Unternehmens. Bei internationalen Kooperationen über IraSME sind Gesamtsätze von 55 bis 60 Prozent erreichbar. Forschungseinrichtungen erhalten 100 Prozent ihrer nicht-wirtschaftlichen Kosten.

Was ist die 14-Tage-Regel beim ZIM Kooperationsprojekt? Die Anträge aller Projektpartner müssen innerhalb von 14 Tagen bei der AiF Projekt GmbH eingehen, damit sie als zusammengehörig gewertet werden. Verzögert ein Partner, verschiebt sich der maßgebliche Einreichungszeitpunkt des Gesamtvorhabens.

Kann ich im selben Jahr ein Einzelprojekt und ein Kooperationsprojekt beantragen? Ja. Seit September 2023 sind wieder bis zu zwei Bewilligungen je Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten möglich. Voraussetzung: Die Vorhaben sind sachlich klar abgrenzbar und berühren nicht dieselben Aufwendungen.

Teil des Leitfadens
ZIM-Förderung: Antrag, Voraussetzungen, Ablauf
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Alle Details, Voraussetzungen und Stolperfallen:

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Quellen
  1. [1]
    Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" — konsolidierte PDF-Fassung— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), 2024 Quelle
  2. [2]
    ZIM-Richtlinie 2025 — Publikationsseite mit Volltext und Kerninhalt— BMWE / ZIM (zim.de), 2025 Quelle
  3. [3]
    Start der Antragstellung zur ZIM-Richtlinie 2025— BMWE / ZIM-Geschäftsstelle, 2025 Quelle
  4. [4]
    ZIM: Wieder zwei Bewilligungen innerhalb von zwölf Monaten im ZIM möglich— AiF Projekt GmbH (ZIM-Projektträger Kooperationsprojekte), 2023 Quelle
  5. [5]
    Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (AGVO), Artikel 25 — Beihilfen für F&E-Vorhaben— Europäische Kommission, EUR-Lex, 2014 Quelle
“The final layer of corporate funding.”
Frankfurt · DSGVO · keine US-Clouds.