Die ZIM-Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss — kein Darlehen, keine Beteiligung. Wie viel du bekommst, hängt von drei Stellschrauben ab: dem Fördersatz, den maximal zuwendungsfähigen Kosten und dem Projekttyp. Alle drei Größen wurden mit der ZIM-Richtlinie ab 1. Januar 2025 angehoben.[1]
Wie hoch ist die ZIM-Förderung?
Der Fördersatz liegt je nach Projekttyp und Unternehmensmerkmalen zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Kooperationsprojekten kommen fünf Prozentpunkte hinzu. Bei internationalen Kooperationen über IraSME sind Gesamthöhen von 55 bis 60 Prozent erreichbar.[1]
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Fördersatz und Förderbetrag. Der Fördersatz ist die Quote. Der Förderbetrag ergibt sich aus dem Fördersatz multipliziert mit den anerkannten zuwendungsfähigen Kosten — und diese Kosten sind nach oben gedeckelt.
Fördersätze nach Unternehmensgröße
Das ZIM differenziert bei Einzelprojekten nach Unternehmensgröße und Standort:[1]
- Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen: 45 Prozent
- Kleine Unternehmen in anderen Regionen: 35 Prozent
- Mittlere Unternehmen: typischerweise 35 Prozent
- Größere Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte: 25 Prozent
Das ZIM verwendet die erweiterte KMU-Definition: Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten — nicht nur die EU-KMU-Grenze von 249. Größere Mittelständler erhalten entsprechend den niedrigeren Satz von 25 Prozent.
Kostendeckel je Projekttyp
Die Reform hat die maximal zuwendungsfähigen Kosten je Projekttyp wie folgt angehoben:[1]
- Einzelprojekt: bis zu 690.000 € zuwendungsfähige Kosten
- Kooperationsprojekt, pro Unternehmen: bis zu 560.000 €
- Kooperationsprojekt gesamt: maximal 3.000.000 €
- Forschungseinrichtung im Kooperationsprojekt: bis zu 280.000 €
- Innovationsnetzwerk national: bis zu 490.000 €
- Innovationsnetzwerk international: bis zu 600.000 €
Daraus ergeben sich konkrete maximale Förderbeträge. Ein Einzelprojekt mit einem kleinen Unternehmen in strukturschwacher Lage: 690.000 € × 45 % = 310.500 €Zuschuss. Dasselbe Projekt für ein mittleres Unternehmen: 690.000 € × 35 % = 241.500 €. Die Deckelanhebung gegenüber der alten Richtlinie — zuvor 550.000 € — kompensiert im Wesentlichen die Personalkostensteigerungen der Jahre 2021 bis 2024.
Kooperationsbonus und IraSME
Bei Kooperationsprojekten zwischen mindestens zwei Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung steigt der Fördersatz um fünf Prozentpunkte. Ein kleines Unternehmen in strukturschwacher Region erhält damit 50 Prozent auf seine Kosten — bis zum Deckel von 560.000 € pro Partner.[1]
Forschungseinrichtungen, die als Kooperationspartner auftreten, erhalten 100 Prozent der nicht-wirtschaftlichen Kosten — bis zum Deckel von 280.000 €. Das macht Hochschulen und außeruniversitäre Institute für Konsortien attraktiv, weil ihr Eigenanteil faktisch entfällt.
Wer mit einem ausländischen Partner über die IraSME-Initiative kooperiert, kann Gesamtförderquoten von 55 bis 60 Prozent erreichen. Der genaue Satz hängt vom nationalen Programm des Auslandspartners und den bilateralen IraSME-Modalitäten ab.[1]
Drittkosten: die 35-%-Grenze
Externe Leistungen — Prototyping, Simulationen, spezialisierte Entwicklungsschritte — sind förderfähig, aber begrenzt. Die ZIM-Richtlinie erlaubt Aufträge an Dritte bis zu 35 Prozent der Personaleinzelkosten des Projekts.[2]
Zwei Punkte sind dabei kritisch:
- Die 35 Prozent beziehen sich auf die Personaleinzelkosten, nicht auf die Gesamtbemessungsgrundlage. Wer den Deckel falsch berechnet, unterschätzt ihn bei gemeinkostenlastigen Projekten erheblich.
- Jede externe Leistung muss einen eigenständigen, dokumentierten Forschungsbeitrag liefern. Routine-Dienstleistungen oder reine Auftragsfertigung sind ausgeschlossen.
Was nicht eingerechnet werden darf
Nicht jede Projektausgabe ist zuwendungsfähig. Folgende Punkte schmälern die Bemessungsgrundlage regelmäßig:
- Kosten, die bereits über die Forschungszulage abgerechnet werden. Dieselbe Personenstunde darf nur einmal angesetzt werden — entweder im ZIM-Antrag oder in der Forschungszulage nach FZulG, nicht in beiden.[3]
- Kosten aus Aktivitäten vor dem Antragseingang. Ein vorzeitiger Projektbeginn disqualifiziert die betroffenen Aufwendungen vollständig.
- Kosten, die über andere Bundes- oder EU-Programme gefördert werden. Das Kumulierungsverbot der AGVO gilt uneingeschränkt.[3]
- Externe Kosten über der 35-%-Grenze: der überschießende Teil ist nicht förderfähig, auch wenn die Leistung inhaltlich relevant ist.
Die Forschungszulage kann parallel zum ZIM genutzt werden — sofern die Kostentrennung sauber dokumentiert ist. In der Praxis empfiehlt es sich, die Stundenaufzeichnungen von Anfang an nach den beiden Instrumenten getrennt zu führen.
FAQ
Wie hoch ist der ZIM-Fördersatz für kleine Unternehmen?
Kleine Unternehmen erhalten bei Einzelprojekten zwischen 35 und 45 Prozent. Den Höchstsatz von 45 Prozent erreichen kleine Unternehmen mit Sitz in einem strukturschwachen Gebiet.[1]
Was ist der maximale ZIM-Förderbetrag für ein Einzelprojekt?
Die maximal zuwendungsfähigen Kosten liegen seit der Reform bei 690.000 Euro. Bei einem Fördersatz von 45 Prozent ergibt das maximal 310.500 Euro Zuschuss, bei 35 Prozent 241.500 Euro.[1]
Wie viel Förderung gibt es bei ZIM-Kooperationsprojekten?
Der Fördersatz steigt um fünf Prozentpunkte gegenüber einem Einzelprojekt. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 560.000 Euro pro Unternehmen; das Gesamtprojekt ist auf 3 Millionen Euro gedeckelt.[1]
Darf ich externe Dienstleister über ZIM abrechnen?
Ja, bis zu 35 Prozent der Personaleinzelkosten. Der externe Dienstleister muss einen eigenständigen, dokumentierten Forschungsbeitrag liefern — reine Auftragsfertigung ist nicht förderfähig.[2]
Kann ich ZIM und Forschungszulage gleichzeitig nutzen?
Ja, sofern dieselbe Personenstunde nicht doppelt angesetzt wird. Das Kumulierungsverbot aus AGVO und FZulG verbietet nur die Doppelförderung derselben Aufwendungen, nicht die parallele Nutzung beider Instrumente.[3]