← Alle Artikel

ZIM-Kooperationsprojekt: Partner finden und Ablauf

6 min Lesezeit

Förderprogramm:Zum Förderprogramm

Ein ZIM-Kooperationsprojekt fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die mindestens zwei Partner gemeinsam umsetzen. Im Vergleich zum Einzelprojekt gibt es fünf Prozentpunkte mehr Förderung, einen höheren Kostendeckel und die Möglichkeit, Forschungseinrichtungen mit 100 Prozent ihrer nicht-wirtschaftlichen Kosten einzubinden. Der Mehraufwand liegt in der Koordination: Alle Partner müssen ihren Antrag innerhalb von 14 Tagen einreichen, und jeder Partner muss einen eigenständigen FuE-Beitrag zum Vorhaben leisten.

Was ist ein ZIM-Kooperationsprojekt?

Das ZIM unterscheidet drei Hauptförderformate: Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke. Ein Kooperationsprojekt liegt vor, wenn mindestens zwei rechtlich selbständige Partner — entweder KMU untereinander oder ein KMU mit einer Forschungseinrichtung — ein FuE-Vorhaben gemeinsam beantragen und durchführen[2]. Jeder Partner stellt einen eigenen Antrag, trägt einen eigenen Kostenplan und übernimmt einen klar abgegrenzten Teil des Vorhabens. Das Projekt ist inhaltlich eine Einheit, administrativ aber eine Summe getrennter Bescheide.

Welche Partner sind zulässig?

Antragsberechtigt als KMU-Partner sind Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland und einem marktorientierten FuE-Vorhaben. Die ZIM-Definition erweitert die EU-KMU-Grenze auf 499 Mitarbeiter für den Kern-KMU-Status, lässt aber auch Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte als Kooperationspartner zu[1]. Verbundene Unternehmen — also Mütter, Töchter und Schwesterfirmen mit Beteiligungen über 25 Prozent — werden für die KMU-Prüfung kumuliert. Wer hier nicht sauber rechnet, riskiert im Nachhinein den KMU-Status zu verlieren.

Als zweiter Partnertyp kommen Forschungseinrichtungen in Betracht. Das sind Hochschulen, Fraunhofer-Institute, Leibniz-Einrichtungen oder vergleichbare nicht-wirtschaftlich tätige Forschungsorganisationen. Sie müssen im Vorhaben einen eigenständigen Forschungsbeitrag leisten — eine reine Dienstleistungserbringung oder Auftragsforschung ohne inhaltliche Mitautorschaft ist nicht ausreichend.

Großunternehmen können in Ausnahmefällen als Kooperationspartner zugelassen werden, wenn das Vorhaben ohne sie technologisch nicht realisierbar wäre. Der Regelfall ist die KMU-KMU- oder KMU-Forschungseinrichtungs-Konstellation.

Förderhöhe im Kooperationsprojekt

Der Fördersatz liegt für KMU fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Einzelprojekt-Satz. Ein kleines Unternehmen in einer strukturschwachen Region, das im Einzelprojekt 45 Prozent erhielte, erreicht im Kooperationsprojekt damit die beihilferechtliche Obergrenze. Mittlere Unternehmen kommen typischerweise auf 40 Prozent, größere Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte auf 30 Prozent[1].

Bei internationalen Kooperationen über die IraSME-Initiative können Fördersätze von 55 bis 60 Prozent erreicht werden. Forschungseinrichtungen erhalten 100 Prozent ihrer nicht-wirtschaftlichen Kosten — was bedeutet, dass du als KMU für deren FuE-Beteiligung keinen Eigenanteil einbringen musst.

Die maximal zuwendungsfähigen Kosten je Kooperationspartner liegen seit der Reform 2025 bei 560.000 Euro pro Unternehmen. Die Gesamtobergrenze eines Kooperationsprojekts beträgt 3 Millionen Euro. Forschungseinrichtungen im Kooperationsprojekt haben einen Deckel von 280.000 Euro[1]. Projekte, die mit den alten Deckeln (450.000 Euro je Unternehmen) nicht vollständig abgebildet werden konnten, lassen sich jetzt in einem Antrag zusammenführen.

Beihilferechtliche Grundlage ist Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die ZIM-Sätze liegen im Regelfall unter den beihilferechtlich zulässigen Maximalwerten, sodass die AGVO-Grenze im Standardfall keine operative Restriktion bildet[4].

Ablauf und Antragstellung

Für Kooperationsprojekte ist seit dem 1. Januar 2025 ausschließlich die AiF Projekt GmbH zuständig. Die Antragstellung läuft digital über das Portal ZIM-KOOP. Das ZIM kennt keine festen Stichtage — Anträge werden ganzjährig entgegengenommen und in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet[3]. Der Eingangszeitpunkt ist der rechtlich maßgebliche Stichtag für die Quoten-Zuordnung.

Der typische Ablauf sieht so aus:

  • Partnerabstimmung: Vorhaben inhaltlich aufteilen, Kostenanteile je Partner festlegen, Kooperationsvereinbarung vorbereiten.
  • Skizze (optional): Einige Projektträger ermöglichen eine Vorabprüfung per Projektskizze. Das ist empfehlenswert, wenn du dir über die Förderfähigkeit des Vorhabens noch nicht sicher bist.
  • Vollantrag je Partner: Jeder Partner reicht seinen eigenen Antrag mit Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Meilensteinen und Verwertungsplan ein.
  • Begutachtung: Externe Gutachter prüfen Innovationsgrad, technologisches Risiko, Marktpotenzial und Umsetzbarkeit. Die typische Dauer vom Antragseingang bis zum Bescheid beträgt 3 bis 5 Monate.
  • Zuwendungsbescheid: Bei positiver Begutachtung erhalten alle Partner separate Bescheide. Der Projektstart ist erst nach Bescheiderhalt zulässig.
  • Durchführung und Nachweise: Zwischenberichte alle 12 Monate, Verwendungsnachweise zum Projektende. Aufbewahrungspflicht 10 Jahre.

Die 14-Tage-Regel

Die wichtigste Koordinationspflicht im Kooperationsprojekt: Alle Partneranträge müssen innerhalb von 14 Tagen beim Projektträger eingehen, damit sie als zusammengehörig gewertet werden[1]. Verzögert ein Partner seinen Eingang über diese Frist hinaus, verschiebt sich der Eingangszeitpunkt des gesamten Vorhabens. Das kann dazu führen, dass das Vorhaben in eine andere Haushaltsperiode fällt oder — falls zwischenzeitlich die Mittel ausgeschöpft sind — vorübergehend nicht bewilligt werden kann.

Diese Regel ist keine Neuerung der Reform, wird aber durch die Trennung der Projektträger in AiF Projekt GmbH (Kooperationsprojekte) und VDI/VDE Innovation + Technik GmbH (Einzelprojekte und Netzwerke) in ihrer koordinativen Bedeutung größer. Wenn du parallel ein Einzelprojekt und ein Kooperationsprojekt bearbeitest, hast du ab 2025 zwei getrennte Projektträger mit getrennten Portalen und Statuslogiken[3].

Häufige Fehler

  • Kein eigenständiger FuE-Beitrag je Partner: Jeder Partner muss inhaltlich substanziell zum Vorhaben beitragen. Eine bloße Finanzierungsbeteiligung oder reine Auftragsforschung ist nicht förderfähig.
  • Vorzeitiger Projektbeginn: Jede projektbezogene Ausgabe, jeder Personaleinsatz oder Vertragsschluss vor Antragseingang disqualifiziert das Vorhaben — bei jedem einzelnen Partner separat.
  • 14-Tage-Frist übersehen: Fehlende Koordination zwischen den Partnern führt dazu, dass der Eingangszeitpunkt des Gesamtvorhabens nach hinten rutscht.
  • KMU-Status nicht sauber geprüft: Verbundene Unternehmen werden kumuliert. Wer Beteiligungen über 25 Prozent ignoriert, verliert den KMU-Status möglicherweise rückwirkend — mit Rückforderungsfolge.
  • Doppelförderung mit Forschungszulage: ZIM und Forschungszulage können kombiniert werden, aber nicht auf denselben Personalstunden. Eine saubere Kostentrennung in der Buchhaltung ist Pflicht[4].

FAQ

Wie viele Partner brauche ich für ein ZIM-Kooperationsprojekt? Mindestens zwei: ein KMU und ein weiteres KMU oder eine Forschungseinrichtung. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Partnerzahl, aber die Gesamtfördersumme ist auf 3 Millionen Euro je Kooperationsprojekt gedeckelt[1].

Wie viel mehr Förderung gibt es im Kooperationsprojekt gegenüber dem Einzelprojekt? Fünf Prozentpunkte mehr. Ein KMU, das im Einzelprojekt 35 Prozent erhält, bekommt im Kooperationsprojekt 40 Prozent auf seine zuwendungsfähigen Kosten[1].

Wer ist beim ZIM für Kooperationsprojekte zuständig? Seit dem 1. Januar 2025 ist die AiF Projekt GmbH ausschließlich für Kooperationsprojekte zuständig. Die Antragstellung läuft digital über das Portal ZIM-KOOP[3].

Was passiert, wenn ein Kooperationspartner seinen Antrag zu spät einreicht? Alle Partneranträge müssen innerhalb von 14 Tagen beim Projektträger eingehen, damit sie als zusammengehörig gewertet werden. Verpasst ein Partner diese Frist, verschiebt sich der rechtlich maßgebliche Eingangszeitpunkt des gesamten Vorhabens[1].

Kann eine Forschungseinrichtung im ZIM-Kooperationsprojekt 100 Prozent Förderung erhalten? Ja. Forschungseinrichtungen erhalten im nicht-wirtschaftlichen Bereich 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Das macht sie für KMU als Kooperationspartner attraktiv, da das eigene Budget nicht durch deren Eigenanteil belastet wird[1].

Teil des Leitfadens
ZIM-Förderung: Antrag, Voraussetzungen, Ablauf
Verwandte Artikel
Programm-Analyse

ZIM-Förderung: Antrag, Voraussetzungen, Ablauf

Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte, Quoten zwischen 25 und 45 Prozent, ganzjährige Antragstellung: der Überblick über die ZIM-Förderung.

Weiterlesen
Programm-Analyse

ZIM Einzelprojekt vs. Kooperationsprojekt: Was passt zu deinem Vorhaben?

Bis 690.000 € allein oder bis 3 Mio. € im Verbund — die ZIM-Richtlinie kennt vier Projekttypen mit deutlich unterschiedlichen Fördersätzen, Kostendeckeln und koordinativen Anforderungen.

Weiterlesen
Programm-Analyse

ZIM-Förderquote: Wie viel Prozent bekommst du — nach Unternehmensgröße

Ob 25, 35 oder 45 Prozent: Die ZIM-Förderquote hängt von deiner Unternehmensgröße, dem Projekttyp und dem Standort ab. Hier steht, was du bekommst — und warum.

Weiterlesen
Programm-Analyse

ZIM-Antrag stellen: Ablauf Schritt für Schritt

Kein fester Stichtag, zwei Projektträger, ein klar definierter Ablauf: Wie du einen ZIM-Antrag richtig einreichst — von der Vorprüfung bis zum Verwendungsnachweis.

Weiterlesen

Alle Details, Voraussetzungen und Stolperfallen:

Zum Förderprogramm
Quellen
  1. [1]
    Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" — konsolidierte PDF-Fassung— Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), 2024 Quelle
  2. [2]
    ZIM-Richtlinie 2025 — Publikationsseite mit Volltext und Kerninhalt— BMWE / ZIM (zim.de), 2025 Quelle
  3. [3]
    Start der Antragstellung zur ZIM-Richtlinie 2025— BMWE / ZIM-Geschäftsstelle, 2025 Quelle
  4. [4]
    Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO), Artikel 25 — Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben— Europäische Kommission, EUR-Lex, 2014 Quelle
“The final layer of corporate funding.”
Frankfurt · DSGVO · keine US-Clouds.