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Programm-Analyse

ZIM-Förderung: Antrag, Voraussetzungen, Ablauf

Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte, Quoten zwischen 25 und 45 Prozent, ganzjährige Antragstellung: der Überblick über die ZIM-Förderung.

upsmart Redaktion10 min Lesezeit

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist das größte technologie- und branchenoffene FuE-Förderinstrument des Bundes für den Mittelstand. Seit 2008 fördert es marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte sowie kooperierende Forschungseinrichtungen[6]. Dieser Leitfaden gibt den Überblick über Voraussetzungen, Förderhöhe, Projekttypen und den Antragsablauf. Was sich mit der Reform 2025/2026 konkret ändert, behandelt der vertiefende Beitrag ZIM 2026: Was die Reform für Mittelstands-Anträge ändert.

558 Mio €
Ansatz für das ZIM im Haushalt 2026 (Einzelplan 09 BMWE).↳ BMWE, Haushalt 2026 [haushalt-2026]

Was ist das ZIM?

Das ZIM ist ein Zuschussprogramm — anders als die Forschungszulage gibt es hier eine Bewilligungsentscheidung des Projektträgers und einen Bescheid, nicht eine steuerliche Anrechnung. Rechtsgrundlage für die Beihilfekomponente ist Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), der die maximalen Beihilfeintensitäten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung definiert[8].

Das Programm ist in drei Förderformate gegliedert. Einzelprojekte fördern einzelne Unternehmen. Kooperationsprojekte verbinden mindestens zwei Unternehmen oder ein Unternehmen mit einer Forschungseinrichtung. Innovationsnetzwerke bündeln mindestens sechs kooperierende Unternehmen. Ergänzend werden Durchführbarkeitsstudien bezuschusst, die seit der Reform gezielt als Einstiegsformat für FuE-Einsteiger positioniert sind[2]. Die externe Evaluation durch Prognos und ZEW dokumentiert für den Zeitraum seit 2020 rund 14.000 bewilligte Projekte mit einem Fördervolumen von 2,3 Milliarden Euro und einen Hebeleffekt von etwa 1,9[5].

Wer ist berechtigt?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten sowie — in Kooperationsprojekten und Netzwerken — Forschungseinrichtungen[6]. Das ZIM ist technologie- und branchenoffen: Es gibt keine vorgegebenen Themenfelder. Maßgeblich ist, dass das Vorhaben ein anspruchsvolles FuE-Vorhaben mit erkennbaren technischen Risiken und marktorientiertem Verwertungsziel ist.

Eine oft übersehene Regel betrifft die Wiederholbarkeit: Seit September 2023 sind wieder bis zu zwei Bewilligungen innerhalb von zwölf Monaten je Unternehmen möglich; die zuvor geltende 24-Monats-Sperre wurde aufgehoben und in der 2025er Richtlinie bestätigt[7]. Ein Unternehmen mit zwei sachlich klar trennbaren FuE-Strängen kann diese damit in einem Förderjahr adressieren, sofern die Vorhaben nicht dieselben Aufwendungen berühren.

Förderhöhe und Quoten

Der Fördersatz differenziert nach Unternehmensgröße, Projekttyp, Sitz in einem strukturschwachen Gebiet und internationaler Kooperation. Bei Einzelprojekten liegen die Sätze zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten: Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen erreichen 45 Prozent, mittlere Unternehmen typischerweise 35 Prozent, große Unternehmen 25 Prozent[3]. Bei Kooperationsprojekten steigen die Sätze um fünf Prozentpunkte; bei internationalen Kooperationen über die IraSME-Initiative sind Gesamthöhen von 55 bis 60 Prozent erreichbar. Forschungseinrichtungen in Kooperationsvorhaben erhalten 100 Prozent der nicht-wirtschaftlichen Kosten.

Die maximal zuwendungsfähigen Kosten sind mit der Reform angehoben worden. Für Einzelprojekte steigen sie auf 690.000 Euro, für Kooperationspartner auf 560.000 Euro pro Unternehmen, mit einer Obergrenze von 3 Millionen Euro je Kooperationsprojekt[3]. Die Obergrenze für Aufträge an Dritte innerhalb eines FuE-Projekts liegt bei 35 Prozent der Personaleinzelkosten[2]. Die genauen Deckel je Projekttyp und die Wirkung auf die Pipeline-Planung schlüsselt der Beitrag ZIM 2026 auf.

Beihilferechtlich bleibt das ZIM innerhalb der AGVO. Artikel 25 gestattet Intensitäten von bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung und 25 Prozent für experimentelle Entwicklung, jeweils mit KMU-Zuschlägen und Kooperationsboni; für experimentelle Entwicklung ist insgesamt ein Deckel von 80 Prozent zulässig[8]. Die ZIM-Sätze liegen im Regelfall deutlich darunter — die beihilferechtliche Reserve wird erst in Kombinationsfällen relevant.

Antragsablauf

Das ZIM arbeitet ohne feste Stichtage. Anträge können ganzjährig und ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland (FZD) eingereicht werden; die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs[4]. Der Einreichungszeitpunkt ist der rechtlich maßgebliche Stichtag für die Quoten-Zuordnung.

Seit dem 1. Januar 2025 ist die Projektträgerschaft neu zugeschnitten: Die AiF Projekt GmbH ist ausschließlich für Kooperationsprojekte zuständig, Einzelprojekte, Durchführbarkeitsstudien und Innovationsnetzwerke betreut die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH[4]. Operativ aufgeteilt läuft das in die Portale ZIM-KOOP (AiF) und ZIM-Foyer (VDI/VDE). Für Unternehmen mit parallelen Einzel- und Kooperationsprojekten heißt das: zwei Projektträger mit getrennten Statuslogiken, aber vereinheitlichtem Antragsstandard.

Zwei Einschränkungen sind zu beachten. Erstens der Haushaltsvorbehalt: Bewilligungen stehen unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; geht der Bundeshaushalt in vorläufige Haushaltsführung über, können Bewilligungen vorübergehend ausgesetzt werden. Für 2026 ist das Budget mit 558 Millionen Euro im Einzelplan 09 verankert[9]. Zweitens die Zwei-Wochen-Regel bei Kooperationsprojekten: Die Anträge der einzelnen Projektpartner müssen binnen vierzehn Tagen beim Projektträger eingehen, damit sie als zusammengehörig gewertet werden[3].

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist die unzureichende Abgrenzung von FuE und Routine. Reine Auftragsfertigung, Marktanpassung oder Routine-Integration sind nicht förderfähig; gefordert ist ein anspruchsvolles Vorhaben mit erkennbaren technischen Risiken[2]. Zweiter Fehler: Bei der Fremdvergabe an Dritte wird die 35-Prozent-Grenze missverstanden — sie bezieht sich ausschließlich auf die Personaleinzelkosten, nicht auf die Gesamtbemessungsgrundlage, und jede externe Leistung muss einen eigenständigen, dokumentierten Forschungsbeitrag haben[2].

Dritter Fehler: das Kumulierungsverbot. Dieselben zuwendungsfähigen Kosten dürfen nicht doppelt aus EU-, Bundes- oder Landesmitteln gefördert werden. ZIM kann mit der Forschungszulage nach FZulG kombiniert werden, sofern dieselbe Personenstunde nicht zweimal angesetzt wird; ZIM kann nicht mit anderen Bundesförderungen für dieselben Aufwendungen kombiniert werden[8]. Vierter Fehler: die Reihenfolge bei Kooperationsprojekten — verzögert ein Partner die Einreichung über die 14-Tage-Frist hinaus, verschiebt sich der Eingang des gesamten Vorhabens[3].

FAQ

Wie hoch ist die ZIM-Förderung? Bei Einzelprojekten zwischen 25 und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je nach Unternehmensgröße und Region; bei Kooperationsprojekten fünf Prozentpunkte mehr[3].

Wer kann ZIM beantragen? Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten sowie kooperierende Forschungseinrichtungen; das Programm ist technologie- und branchenoffen[6].

Gibt es feste Antragsstichtage? Nein. Anträge können ganzjährig digital über die Förderzentrale Deutschland eingereicht werden; die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs[4].

Kann ich ZIM und Forschungszulage kombinieren? Ja, sofern dieselbe Personenstunde nicht zweimal angesetzt wird. Eine saubere Trennung auf Ebene der Kostenart ist notwendig[8].

Ein gutes ZIM-Antragsportfolio hängt 2026 weniger an der Frage, ob überhaupt eingereicht wird, als an Reihenfolge, Projektzuschnitt und Projektträger. Genau hier setzt upsmart an: Als KI-Infrastruktur für Innovationsmanagement bündelt die Plattform Vorhaben-Abgrenzung, Projekttyp-Wahl, Kalkulation innerhalb der Deckel und die Kumulierungsprüfung mit FZulG und Landesprogrammen — und hält den Status jeder Antragsposition über den gesamten Verfahrensweg nachvollziehbar.

Primärquellen
  1. [1]
    Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) — FuE-Förderung", Bundesanzeiger AT 11.12.2024 B1
    Bundesanzeiger Verlag / BMWK · 2024
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  2. [2]
    ZIM-Richtlinie 2025 — Publikationsseite mit Volltext und Kerninhalt
    BMWE / ZIM (zim.de) · 2025
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  3. [3]
    Richtlinie „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" — konsolidierte PDF-Fassung
    Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) · 2024
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  4. [4]
    Start der Antragstellung zur ZIM-Richtlinie 2025
    BMWE / ZIM-Geschäftsstelle · 2025
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  5. [5]
    Evaluation bestätigt positive Wirkungen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (Prognos / ZEW, im Auftrag des BMWK)
    BMWK / Prognos AG / ZEW Mannheim · 2024
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  6. [6]
    Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) — Programmseite
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) · 2025
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  7. [7]
    ZIM: Wieder zwei Bewilligungen innerhalb von zwölf Monaten im ZIM möglich
    AiF Projekt GmbH (ZIM-Projektträger Kooperationsprojekte) · 2023
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  8. [8]
    Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO), Artikel 25 — Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    Europäische Kommission, EUR-Lex · 2014
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  9. [9]
    Haushalt 2026 — BMWE-Themenseite mit ZIM-Ansatz im Einzelplan 09
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) · 2025
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