Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und Aids (HIV-Richtlinie)

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Förderart
Zuschuss
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie Angebote der Aidshilfe und Aidsberatungsstellen umsetzen oder unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention gegen HIV, Aids, sexuell übertragbare Infektionen (STI) und Hepatitis C.

Gefördert werden Aidshilfen und Aidsberatungsstellen, die ganzjährig Maßnahmen zur Beratung, Prävention und Information anbieten. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ihre Personal- und Sachausgaben für

  • individuelle Angebote und öffentliche Veranstaltungen zur Aufklärung und Risikominimierung,
  • Beratung, psychosoziale Unterstützung und Weitervermittlung in geeignete Hilfestrukturen sowie Stärkung der Selbsthilfe von Betroffenen und

Testmöglichkeiten und -kampagnen.

Außerdem wird ein Landesverband unterstützt, der die Arbeit der Aidshilfen und -beratungsstellen des Landes unterstützt. Zuwendungsfähig sind insbesondere Ihre Personal- und Sachausgaben für

  • Qualitätsentwicklung und fachliche Unterstützung für die Arbeit der Aidshilfen und Aidsberatungsstellen,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Projektarbeit auf Landesebene,
  • Aktualisierung der Arbeitsschwerpunkte im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben aufbringen.

Ihren Antrag richten Sie bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die im Sinne des Zuwendungszwecks und der formulierten Ziele tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie setzen Maßnahmen auf Grundlage des Leitbildes und der Ziele der Deutschen Aidshilfe um und sind als Organisation notwendig sein um in einem Einzugsgebiet Präventionsmaßnahmen durchzuführen, ohne dass sich dadurch Doppelstrukturen ergeben.
  • Sie setzen alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen als Deckungsmittel ein.
  • Ihren Eigenanteil können Sie auch in Form von ehrenamtlicher Eigenarbeit mit EUR 10,00 pro Stunde berechnen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

24143 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Prävention gegen sowie zur Unterstützung von Menschen mit HIV und .

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