Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel)

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als örtlicher Träger der Jugendhilfe psychosoziale Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als örtlichen Träger der Jugendhilfe ergänzend zur Bundesstiftung Frühe Hilfen bei Ihren Angeboten zur psychosozialen Unterstützung von Schwangeren, werdenden Vätern und Familien mit kleinen Kindern.

Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für

  • Lotsensysteme für Eltern, die den Systemübergang von Unterstützungsangeboten unterschiedlicher Anbieter ebnen, den Unterstützungsbedarf der Familien möglichst interdisziplinär abklären und Angebote Früher Hilfen vermitteln,
  • Angebote, die einen niedrigschwelligen Zugang für Familien, insbesondere in belasteten Lebenslagen, haben und einen Türöffner in die Frühen Hilfen darstellen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Anträge richten Sie bitte spätestens bis zum 30.11 für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Ihr Angebot muss

  • in das Netzwerk der Frühen Hilfen eingebunden sein,
  • entsprechend der Ziele und Zielgruppen der Frühen Hilfen konzipiert werden,
  • die Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz in den Vordergrund stellen.
  • Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte für die Projekte müssen über entsprechende Fachkompetenzen verfügen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

24143 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Angeboten Früher Hilfen (Landesprogramm Schutzengel) von Bundesmin.

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