Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe
Worum es geht
Wenn Sie ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit in Schleswig-Holstein durch Koordinierungsstellen professionell begleiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt das freiwillige ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für Geflüchtete und für Schutzsuchende aus der Ukraine.
Sie erhalten die Förderung für das Angebot von lokalen Koordinierungsstellen zur professionellen Unterstützung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bereich der Flüchtlingshilfe.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich höchstens EUR 63.000 je Vollzeitstelle. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss – in angemessener Höhe – für Sachmittel bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Freiwilligenagenturen, Vereine, Verbände, rechtsfähige Organisationen und Kommunen, die Koordinierungsarbeit für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe leisten und ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihre Koordinierungsstelle muss vor allem die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
- Koordinierungsarbeit im Rahmen des Engagements für Geflüchtete und mit Geflüchteten, Beratung und Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten,
- Gewinnung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie von Geflüchteten als ehrenamtlich Engagierte,
- Netzwerkarbeit mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit.
- Sie dürfen keine anderweitige Förderung für das Projekt in Anspruch nehmen.
- Die von Ihnen eingesetzten Fachkräfte müssen über eine geeignete Qualifikation verfügen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
24143 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Einrichtung und Verstetigung von hauptamtlichen Stellen zur Koordinierung der eh.