Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt das freiwillige ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zur Integration von Geflüchteten und von Schutzsuchenden aus der Ukraine.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben, die Ihnen bei der Einrichtung, der Fortführung und beim Ausbau von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe in den Kreisen und kreisfreien Städten entstehen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt jährlich höchstens EUR 63.000 je Vollzeitstelle. Zusätzlich können Sie einen Zuschuss – in angemessener Höhe – für Sachmittel bekommen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- zunächst die Kreise und kreisfreien Städte,
- danach und im Einvernehmen mit den Kommunen kreisweit und in den kreisfreien Städten agierende Vereine, Verbände und rechtsfähige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Fachpersonal muss in der Beratungsstelle vor allem folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Zusammenarbeit in Grundsatzfragen der Fortbildung, Information und Vernetzung mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung,
- Zusammenarbeit mit den Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe,
- Intensivierung der Netzwerkarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit,
- Koordinierung und Initiierung von Projekten, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Geflüchteten,
- Organisation von Qualifizierungsmaßnahmen für die mit der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit befassten Akteurinnen und Akteure.
- Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben muss Ihr Fachpersonal entsprechend qualifiziert sein.
- Sie dürfen die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht bereits an anderer Stelle abgerechnet haben.
- Die Beratungsstelle muss an den Fachveranstaltungen im zuständigen Ministerium teilnehmen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
24143 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Einrichtung von Beratungsstellen für ehrenamtliche Flüchtlingshilfe von Bundesmi.