Förderung des internationalen Jugendaustauschs
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im Bereich des internationalen Jugendaustausches planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Begegnung junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit jungen Menschen aus den Staaten der Europäischen Union und aus den Ostsee-Anrainerstaaten.
Sie erhalten die Förderung für
- internationale Jugendbegegnungen,
- internationale Maßnahmen mit Fachkräften der Jugendhilfe,
Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit, sowie
- internationale Maßnahmen im Ostseeraum.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrer Maßnahme ab. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von EUR 500,00.
- Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 1.3. eines Jahres und vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als
Träger der freien Jugendhilfe,
örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie
- kreisangehörige Stadt oder Gemeinde in Schleswig-Holstein.
- Nicht antragsberechtigt sind parteipolitische Interessengruppen und Vereinigungen sowie Träger, die hauptsächlich gewerbliche Interesse verfolgen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Als Träger der Maßnahme müssen Sie eine angemessene Eigenbeteiligung erbringen.
- Sie müssen die an der Maßnahme teilnehmenden Personen ausreichend unfall-, kranken- und haftpflichtversichern.
- Zur Qualitätssicherung müssen Sie die Schwerpunkte und Ziele der Maßnahme im Antrag darstellen und über die Ergebnisse berichten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
24143 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LJA/lja_node.html
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung des internationalen Jugendaustauschs von Bundesministerium für Wirtsch.