Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Landesinvestitionsprogramm 2019 bis 2024)
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots in Kindertageseinrichtungen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei der Schaffung und Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.
Die Förderung erhalten Sie vor allem für
- Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Schaffung erforderlicher zusätzlicher Betreuungsplätze,
- die für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderliche, fest mit dem Gebäude verbundene unbewegliche Ausstattung,
- die Anschaffung von kindgerechten Möbeln, Spielgeräten, Beleuchtung, kindgerechten Bodenbelägen und Ähnlichem für Kindertagespflegestellen,
- investive Begleit- und Folgemaßnahmen wie etwa Mess- und Beratungsleistungen externer Dienstleisterinnen und Dienstleister.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die zur Verfügung stehenden Mittel werden gemäß der Zahl der Kinder nach der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt.
- Die Höhe des durch durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe weitergeleiteten Zuschusses beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersätze liegen bei
- EUR 22.000 je neu geschaffenen Platz bei Neubaumaßnahmen,
- EUR 15.000 je neu geschaffenen Platz bei Umbau- und Ausbaumaßnahmen,
- sowie damit verbundene Umbaumaßnahmen an Familienzentren mit bis zu EUR 10.000 je Familienzentrum,
- EUR 1.500 je Tagespflegeperson bei Ausstattungsinvestitionen für neu geschaffene Tagespflegeplätze.
- Die Bagatellgrenze für Investitionsmaßnahmen beträgt EUR 10.000 je Kindertageseinrichtung.
- Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe stellen Sie bitte Ihren Antrag auf einen Zuwendungsbescheid formlos beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
- Wenn Sie als Kreis oder kreisfreie Stadt oder als Große kreisangehörige Stadt Norderstedt selbst Träger, Eigentümer oder Bauträger sind, richten Sie bitte Ihren Antrag an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
- Als Letztempfängerin und Letztempfänger richten Sie Ihren Antrag bitte an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird Ihnen auf Antrag ein Verfügungsrahmen bewilligt.
Antragsberechtigt sind die schleswig-holsteinischen Kreise und kreisfreien Städte sowie die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt als Erstzuwendungsempfänger. Soweit sie nicht selbst Träger, Eigentümer oder Bauträger sind, erhalten sie die Förderung zur Weiterleitung an Letztempfänger. Dies sind
Träger, Bauträger und Eigentümer von Kindertageseinrichtungen, die nach KiTaG gefördert werden, oder
Kindertagespflegepersonen als weitere Zuwendungsempfänger (Dritte).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen mit der Maßnahme ab dem 1.6.2018 begonnen haben und sie bis zum 31.12.2024 abschließen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten sicherstellen.
- Im Fall von Kindertagespflegepersonen müssen Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege in Schleswig-Holstein gemäß § 43 SGB VIII vorlegen.
- Im Fall der Weiterleitung der Zuwendungen müssen Sie die Dauer der Zweckbindung für die Nutzung der Kindertageseinrichtung festsetzen und einen Zuwendungsvertrag schließen. Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre bei Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen, im Übrigen 10 Jahre.
- Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhile müssen Sie dem Land jeweils halbjährlich über die Anzahl der bewilligten und neu eingerichteten zusätzlichen Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege berichten.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
24143 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Ausbau von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (.