Zuwendung, Zuschuss, Darlehen: was ist der Unterschied?

Eine Zuwendung ist eine Leistung des Staates für einen bestimmten Zweck außerhalb eines Austauschgeschäfts. Der Zuschuss ist die Form, die nicht zurückgezahlt wird.

Zuwendung ist der Oberbegriff

Eine Zuwendung ist eine Leistung an eine Stelle außerhalb der Verwaltung, die einen bestimmten Zweck erfüllen soll und für die keine unmittelbare Gegenleistung erbracht wird. Sie ist der haushaltsrechtliche Oberbegriff. Darunter fallen Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und Garantien.

Die fünf Förderarten und was sie unterscheidet

Ein Zuschuss wird nicht zurückgezahlt, solange der Zweck erfüllt und die Auflagen eingehalten werden. Er ist die Form, die Antragsteller meinen, wenn sie von Förderung sprechen.

Ein Darlehen wird zurückgezahlt, aber zu Bedingungen, die am Markt nicht zu bekommen wären: niedrigerer Zins, tilgungsfreie Anlaufjahre, längere Laufzeit. Der Fördergehalt steckt in der Differenz zum Marktzins.

Eine Bürgschaft und eine Garantie sind kein Geld, sondern eine Haftungszusage. Sie verschaffen einen Kredit, den die Bank ohne Sicherheit nicht gegeben hätte.

Eine Beteiligung macht den Geldgeber zum Gesellschafter, offen oder still. Sie stärkt das Eigenkapital, und sie will eine Rendite.

Projektförderung und institutionelle Förderung

Quer zu den Förderarten liegt eine zweite Unterscheidung. Die Projektförderung deckt die Ausgaben eines einzelnen, abgegrenzten Vorhabens, meist mit Laufzeit und Arbeitspaketen. Die institutionelle Förderung trägt den laufenden Betrieb einer Einrichtung. Was Unternehmen beantragen, ist praktisch immer Projektförderung.

Wo das geregelt ist

§ 23 BHO
Zuwendungen sind Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke; die Bewilligungsvoraussetzungen regelt die Bundeshaushaltsordnung.
§ 44 BHO
Die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO regeln Bewilligung, Auszahlung und Nachweis der Verwendung, einschließlich der Nebenbestimmungen ANBest-P.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Zuwendung und Zuschuss?

Die Zuwendung ist der Oberbegriff für staatliche Leistungen zu einem bestimmten Zweck. Der Zuschuss ist eine Form davon, nämlich die, die nicht zurückgezahlt werden muss. Jeder Zuschuss ist eine Zuwendung, aber nicht jede Zuwendung ist ein Zuschuss.

Ist ein Förderdarlehen auch eine Förderung, wenn ich es zurückzahle?

Ja. Der Fördergehalt liegt in den Konditionen: Zinssatz unter Markt, tilgungsfreie Jahre, teilweise eine Haftungsfreistellung für die Hausbank. Dieser Vorteil wird beihilferechtlich als Subventionswert berechnet.

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