Eigenanteil und Kofinanzierung: was muss ich selbst beitragen?

Der Eigenanteil ist der Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben, den der Zuwendungsempfänger selbst trägt. Kofinanzierung heißt, dass mehrere Geber ein Vorhaben gemeinsam tragen.

Eigenanteil ist nicht immer Bargeld

Der Eigenanteil muss nicht in jedem Fall als Überweisung erscheinen. In Programmen, die Personalkosten fördern, besteht er häufig aus der Arbeitszeit eigener Mitarbeiter, die im Vorhaben stecken und über Stundennachweise belegt wird. Entscheidend ist, dass die Leistung real, nachgewiesen und dem Vorhaben zurechenbar ist.

Was ein Programm anerkennt, steht in der Richtlinie. Wer davon ausgeht, dass die eigene Arbeitszeit zählt, ohne es geprüft zu haben, hat unter Umständen eine Finanzierungslücke im Antrag.

Kofinanzierung: mehrere Geber, ein Vorhaben

Bei europäischen Programmen ist Kofinanzierung die Regel: Der europäische Fonds trägt einen Teil, das Land oder der Bund einen zweiten, der Empfänger den Rest. Für den Antragsteller ist das vor allem eine Frage der Hinweispflichten. Wer aus einem EU-Fonds gefördert wird, muss in der Regel auf die Herkunft der Mittel hinweisen, und die Regeln dafür sind formal beschrieben.

Die Regel, die den meisten Anträgen das Genick bricht

Vor der Bewilligung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden. Als Beginn gilt in der Regel schon der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Wer bestellt, bevor der Bescheid da ist, kann die Förderung für das gesamte Vorhaben verlieren.

Es gibt den Weg über einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, aber er muss beantragt und bewilligt werden, bevor bestellt wird. Er entsteht nicht dadurch, dass man ihn für selbstverständlich hält.

Wo das geregelt ist

Verwaltungsvorschrift Nr. 1.3 zu § 44 BHO
Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, mit denen noch nicht begonnen worden ist; die Bewilligungsbehörde kann Ausnahmen zulassen.
Verwaltungsvorschrift Nr. 2.2 zu § 44 BHO
Die Anteilfinanzierung bemisst die Zuwendung nach einem Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben und begrenzt sie auf einen Höchstbetrag.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Eigenanteil durch Arbeitszeit erbringen?

In vielen Programmen ja, wenn die Arbeitszeit dem Vorhaben zurechenbar ist und über Stundennachweise belegt wird. Ob es zulässig ist, steht in der jeweiligen Förderrichtlinie.

Darf ich vor dem Bescheid anfangen?

Grundsätzlich nein. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags für das Vorhaben. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn muss vorher beantragt und bewilligt werden.

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