Förderung im Rahmen des Musikfonds
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Bereich
- Kultur, Medien & Sport
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt Sie bei herausragenden Projekten aus allen Bereichen der aktuellen Musik.
Gefördert wird hochambitionierte Musik, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50.000 EUR pro Projekt und Jahr.
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Projektbeginn unter Verwendung der Antragsformulare beim Musikfonds e.V.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Pro Jahr sind 2 Förderrunden vorgesehen. Die geltenden Antragsfristen der einzelnen Förderprogramme können Sie der Informationsseite zu den Förderprogrammen des Musikfonds e.V. (weiterführende Links) entnehmen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen.
- Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein.
- Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen.
- Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben.
- Keine Förderung erhalten Sie für Projekte, die bereits eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (zum Beispiel Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des Musikfonds von Bundesministerium für Wirtschaft und Klim.
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