Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis
Worum es geht
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?
Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt.
Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 % der jeweiligen Prämie zu.
Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu.
Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu.
Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt.
Sie müssen den Antrag für Ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.
Beispiel:
- Ihr Film wurde im Mai 2024 mit dem Deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2026.
- Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.
Förderung online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal (siehe weiterführende Links) auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist für die administrative Abwicklung der von BKM geförderten Projekte zuständig.
- Die FFA prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid.
- Gegebenenfalls kontaktiert Sie die FFA (siehe weiterführende Links), um zu besprechen, welche weiteren Unterlagen Sie für den Erlass eines Zuwendungsbescheides vorlegen müssen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 6 Wochen.
Fristen
Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.
rechtliche Voraussetzungen
Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn
- Ihr Projekt für den Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat,
- der geplante Film mindestens 79 Minuten lang ist. Ein Kinderfilm muss mindesten 59 Minuten lang sein,
- Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben,
- Ihr Vorhaben eine deutsche kulturelle Prägung aufweist,
Sie einen Eigenanteil von 5 % vorweisen können und
Sie eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen können, die an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland gegen Entgelt stattfindet.
weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Für die Produktion/Herstellung eines Kinofilmes:
Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
Drehbuch in deutscher Sprache
Treatment bei Dokumentarfilmen; bei Animationsfilmen auch Storyboard
Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
- Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
- Stabliste mit Wohnsitzangabe (inklusive Absichtserklärungen von Regie, Kamera)
- Besetzungsliste (inklusive Absichtserklärungen der Hauptdarsteller/wichtiger Nebendarsteller)
- Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
Finanzierungsnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
Vorkalkulation der Herstellungskosten (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der Filmförderungsanstalt FFA für die Projektfilmförderung)
Übersicht der Eigenleistungen
Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
Drehplan beziehungsweise Aufstellung der geordneten Abwicklung der Dreharbeiten nach Drehzeit und Drehorten
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
- vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen.
Für die Vorbereitung/Entwicklung eines Kinofilms:
Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
Treatment, gegebenenfalls Drehbuch in deutscher Sprache
- bei Projektvorbereitung: Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
- bei Drehbuchentwicklung oder Stoffbeschaffung: Darlegung der erforderlichen Rechte (es dürfen noch keine Vertragsabschlüsse erfolgt sein, da es sich um ein Vorhaben handelt)
Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
Stabliste mit Wohnsitzangabe
Besetzungsliste (nur vorzulegen, falls bereits vorhanden)
Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
Finanzierungnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
Vorkalkulation der Kosten für die Maßnahme (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung)
Auflistung der Eigenleistungen
Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
10785 Berlin
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis von Bundesministerium für Wirtsc.