Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen
Worum es geht
Wenn Sie ein deutsch-polnisches oder polnisches Kunst- oder Kulturprojekt durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert polnische Kunst und Kultur in Deutschland. Sie können eine Förderung von bis zu EUR 20.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
- künstlerische oder kulturelle Projekte mit deutsch-polnischem oder polnischem Kontext, insbesondere
- Projekte, die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben,
- Projekte, die das kulturelle Leben polnischsprachiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in die deutsche Kulturszene einbringen,
- Projekte, die zum Erhalt und Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen,
- Projekte, die einen wesentlichen Beitrag zur deutsch-polnischen Verständigung leisten,
- Projekte, die es der polnischsprachigen Bevölkerung ermöglichen, ihre Kultur in der Öffentlichkeit zu präsentieren,
- Projekte, die auf die Jugend bezogen sind,
- Projekte, die überregional in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden.
Die Förderung ist für jeden Bereich der Kultur möglich, zum Beispiel für
- bildende Kunst,
- darstellende Kunst,
- Literatur,
- Musik,
- Tanz,
- Folklore,
- Architektur,
- Mode,
- Design,
- Grafik,
- Film,
- Fotografie,
- neue Medien,
- künstlerische Nachwuchswettbewerbe und Nachwuchsprojekte.
- Keine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen, die Sie vor der Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen haben.
- Die Höhe der Förderung hängt davon ab,
- wie viel Eigenmittel Sie einbringen können,
wie viel Geld Sie von anderen Geldgebern bekommen können und
- wie sehr Ihr Projekt zur Förderung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland beiträgt.
- Nach dem Ende des Projekts müssen Sie nachweisen, dass Sie die Förderung im Sinne des Projekts verwendet haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
- Ihren Antrag reichen Sie beim Referat K 44 bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.
- Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Antragstellung:
für das Folgejahr: bis zum 30.9. (Eingangsstempel)
für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31.3. (Eingangsstempel)
vor Beginn des Projekts
Nachweis über Verwendung der Mittel: innerhalb von 2 Monaten nach dem Ende des Projekts
rechtliche Voraussetzungen
Anträge können stellen:
In Deutschland ansässige
gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
Vereine
Stiftungen
juristische Personen des öffentlichen Rechts
Körperschaften
Anstalten
Stiftungen
kommunale Gebietskörperschaften
Gemeinden
Landkreise
gemeinnützige kirchliche Träger
Weitere Voraussetzungen:
- Sie müssen Ihr Projekt mit Eigenmitteln, Mitteln aus Ländern und Kommunen und/oder Spenden von Dritten mitfinanzieren.
- Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
- Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie auch die Person sein, die das Projekt durchführt.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
53117 Bonn
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen von Bundesm.