Förderung im Rahmen des German Motion Picture Fund

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Worum es geht

Rechstgrundlage Richtlinie des BKM „German Motion Picture Fund“ vom: 01.01.2026 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen. Weblink zur Förderrichtlinie

Rechstgrundlage

Richtlinie des BKM „German Motion Picture Fund“

vom: 01.01.2026

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Anträge sind bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

FFA Filmförderungsanstalt

10178 Berlin

+49 30 27577-0

www.ffa.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen des German Motion Picture Fund von Bundesministerium für Wir.