Förderung im Rahmen der Maßnahme zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland (Deutscher Filmförderfonds)

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Worum es geht

Rechstgrundlage Richtlinie der BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds) vom: 01.01.2025 Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Hersteller (DFFF I) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen …

Rechstgrundlage

Richtlinie der BKM „Anreiz zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland“ (Deutscher Filmförderfonds)

vom: 01.01.2025

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

  • Hersteller (DFFF I) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Drehbeginn einreichen.
  • Produktionsdienstleister (DFFF II) konnten Anträge bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der den Auftrag ausführenden Arbeiten einreichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

FFA Filmförderungsanstalt

10178 Berlin

+49 30 27577-0

www.ffa.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Maßnahme zur Stärkung der Filmproduktion in Deutschland .