Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik

Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Worum es geht

Die Internationale Tourförderung unterstützt Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit einem Wohnsitz in Deutschland bei besonderen Auftritten im Ausland. Ziel ist es den Künstlerinnen und Künstlern damit den Markteintritt auf einem internationalen Musikmarkt zu erleichtern oder dabei zu helfen sich dort weiter zu etablieren.

Mit der Internationalen Tourförderung unterstützt die Initiative Musik Musikerinnen und Musiker sowie Bands mit Wohnsitz in Deutschland bei Konzertreisen ins Ausland. Sie erhalten einen Zuschuss, wenn Sie besondere Auftritte im Rahmen einer internationalen Tournee planen. Als internationale Touren verstehen sich Tourneen oder Supportshows, Auftritte bei Musikfestivals, Showcases oder TV- und Hörfunk-Sendungen im Ausland, mit maximal 15 Auftritten. Die Auftrittstermine müssen zeitlich und örtlich plausibel beieinander liegen und eine sichtbare Einheit bilden.

Sie können die Förderung beantragen, wenn Ihre Musik im Bereich der populären Musik verortet ist – darunter Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, elektronische Musik oder verwandte Genres – und Ihre Tournee international ausgerichtet ist. Die Förderung richtet sich insbesondere an Acts, die professionell arbeiten und strukturell in der Lage sind, eine Tour erfolgreich umzusetzen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Auftritte und dem Zielgebiet. Gefördert werden können Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungsausgaben. Darunter fallen zum Beispiel Flüge, Zugfahrten, Nahverkehr, Automiete mit Sprit oder Kilometer-Pauschale bei Anreise mit eigenem PKW, Mautgebühren, Visagebühren oder Miet-/Transportausgaben von Instrumenten und Equipment. Auch Booking- und Agenturprovisionen können angegeben werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Internationale Tourförderung muss spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt eingegangen sein – sowohl online als auch postalisch oder per Fax.

Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zur antragsstellenden Person/Band, zur Tour, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich sind dem Antrag ein Einladungsschreiben, ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage) und eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band anzuhängen.

Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft. Die Entscheidung über den Antrag wird von einer unabhängigen Jury getroffen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden durch die Initiative Musik über die Förderentscheidung der Jury schriftlich informiert. Im Falle einer Zusage wird die Höhe der bewilligten Fördersumme mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Anträge werden laufend geprüft. Der Status des Antrags kann auch jederzeit im Antrags-Verwaltungsportal eingesehen werden.

Fristen

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 5 Wochen vor dem 1. Auftritt elektronisch und postalisch an die Initiative Musik.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausübende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Bei Ensembles muss die Mehrzahl der Bandmitglieder ihren Wohnsitz im Inland haben. Eine Förderung kann nur für Bandmitglieder und ggf. für bis zu zwei Begleitpersonen (Management, Ton-/Lichttechnik) mit Wohnsitz in Deutschland beantragt werden.

Um eine Doppelförderung zu vermeiden sind Touren, die bereits Bundesförderung erhalten (z.B. durch das Goethe-Institut oder den Musikfonds), von der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik ausgeschlossen. Weitere Förderungen durch Länder bzw. Kommunen sind grundsätzlich kompatibel, müssen jedoch bei der Antragsstellung angegeben werden.

Sprachen

Die Antragstellung und der weitere Verfahrensablauf sind ausschließlich in deutscher Sprache möglich.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Das Antragsformular ist zunächst online vollständig auszufüllen, mit detaillierten Angaben zur antragsstellenden Person/Band, zur Tour, zur Zielsetzung und zu den geplanten Aktivitäten. Zusätzlich sind dem Antrag ein Einladungsschreiben, ein Finanzierungsplan (in der von der Initiative Musik vorgegebenen Excel-Vorlage) und eine künstlerische Vita der Person bzw. der Band anzuhängen.

Nach Online-Einreichung ist der Antrag inklusive Anhänge, ausgedruckt und unterschrieben, postalisch oder per Fax an die Initiative Musik zu senden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Initiative Musik gGmbH

10117 Berlin

+49 30 531 475 45-0

www.initiative-musik.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Internationalen Tourförderung der Initiative Musik von B.