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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit — Förderprogramme

12 Programme, Stand März 2026. Förderarten: Zuschuss. Vollständiger Name des Fördergebers: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

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Gesundheit & Soziales 12

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Menschen & QualifizierungZuschussBayernErrichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)Wenn Sie Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) für Hilfesuchende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernFortbildung der in den Bereichen Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung tätigen Personen (Förderrichtlinie Fortbildung – Fortbildung-FöR)Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal, ehrenamtliche Helfende und Angehörige im Bereich Behindertenhilfe und psychiatrische Versorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernFortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal in der Altenpflege oder für professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende in der Hospiz- und Palliativversorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernFörderung im Bayerischen Netzwerk PflegeWenn Sie eine Familienpflegestation, eine Fachstelle für pflegende Angehörige oder einen Pflegestützpunkt betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Personal- und/oder Sachausgaben erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernFörderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)Wenn Sie Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen und Zugehörigen durchführen oder als Kommune demenzsensible Strukturen in Ihrem Bereich aus- und aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernFörderung kommunalen Engagements für die ärztliche Versorgung vor Ort (Kommunalförderrichtlinie – KoFöR)Wenn Sie als Kommune Maßnahmen zum Erhalt oder zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung im ländlichen Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernFörderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)Wenn Sie neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige einrichten, Kurzzeitpflegeplätze schaffen oder mit Einzelprojekten zur Verbesserung der Pflege beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernLandarztprämienrichtlinie (LAPR)Wenn Sie sich als Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in einer bayerischen Region niederlassen, die medizinisch schlechter versorgt ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Prämie erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernPflege im sozialen Nahraum (PflegesoNahFöR)Wenn Sie bedarfsgerechte Pflegeplätze und/oder Begegnungsstätten demenzsensibel umbauen, modernisieren oder neu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernStipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR)Wenn Sie für ein primärqualifizierendes Pflegestudium an einer staatlichen oder kirchlichen bayerischen Hochschule eingeschrieben sind und nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss eine pflegerische oder qualifikationsentsprechende Tätigkeit in Bayern aufnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernStipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstipendienrichtlinie – MedStipR)Wenn Sie Humanmedizin studieren und bereit sind, nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss als Ärztin beziehungsweise Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und PräventionMenschen & QualifizierungZuschussBayernStärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)Wenn Sie als Kommune Projekte für die Stärkung einer bedarfsgerechten, bedürfnisorientierten und auf den sozialen Nahraum ausgerichteten Pflege planen und umsetzen, damit Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit oder drohender Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich im vertrauten Umfeld zu Hause leben können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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