Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil)
Worum es geht
Wenn Sie Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihrer Angehörigen und Zugehörigen durchführen oder als Kommune demenzsensible Strukturen in Ihrem Bereich aus- und aufbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Durchführung von Angeboten zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen (Fördersäule 1) oder beim Auf- oder Ausbau demenzsensibler Strukturen in Ihrer Kommune (Fördersäule 2).
Sie bekommen die Förderung
- in der Fördersäule 1 beispielsweise für kulturelle, musische, sportliche und andere soziale Projekte sowie generationenübergreifende Angebote, bei denen das Miteinander von Menschen mit und ohne Demenz sowie deren Angehörigen und Zugehörigen im Mittelpunkt steht,
- in der Fördersäule 2 für ein Programm zum Auf- und Ausbau von demenzsensiblen Strukturen und zur Stärkung der Solidarität vor Ort mit Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen.
- Zudem werden pro Jahr bis zu 3 Preise für wissenschaftliche Arbeiten vergeben, die sich praxisbezogen mit der Verbesserung der Lebenssituation von zuhause lebenden Menschen mit Demenz sowie ihren Angehörigen und Zugehörigen befassen (Wissenschaftspreis).
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch für
Angebote der Fördersäule 1 höchstens 15.000 EUR und
- Programme der Fördersäule 2 höchstens 20.000 EUR.
- Die Bagatellgrenze beträgt 2.000 EUR.
- Preisgelder für wissenschaftliche Arbeiten werden in Höhe von jeweils 1.000 EUR ausgezahlt.
- Anträge auf einen Zuschuss richten Sie bitte bis spätestens zu den jährlichen Stichtagen 30. Juni und 31. Dezember an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP). Bitte nutzen Sie die dafür vorgesehenen Formulare.
- Bewerbungen auf die Auszeichnung einer wissenschaftlichen Arbeit sind bis zum 31. Dezember des Vorjahres und ausschließlich per E-Mail einzureichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- in der Fördersäule 1: alle natürlichen und juristischen Personen, die sich im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen und Zugehörigen in Bayern engagieren,
- in der Fördersäule 2: Kommunen, die demenzsensible Strukturen in ihrem Bereich aus- und aufbauen,
- für den Wissenschaftspreis: Autorinnen und Autoren, die sich im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit (Bachelor-, Master-, Habilitations- oder Dissertationsarbeit) mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen und Zugehörigen im häuslichen Umfeld befassen.
Die Förderung ist vor allem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen für das zu fördernde Teilhabeangebot der Fördersäule 1 ein Konzept vorlegen, aus dem Ziel und Zweck des Vorhabens, Maßnahmen der konkreten Umsetzung und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit hervorgehen.
- Sie müssen bei einem Programm der Fördersäule 2 mindestens 3 Maßnahmen aus mindestens 3 der folgenden Kategorien vorsehen: Netzwerke und Beteiligung, demenzsensibler Lebensraum, Begegnungsmöglichkeiten, Digitalisierung, Information, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Demenz in der Kommune.
- Eine gleichzeitige Förderung der Teilhabeangebote (Fördersäule 1) und der Programme für demenzsensible Kommunen (Fördersäule 2) ist ausgeschlossen.
- Für die Vergabe eines Wissenschaftspreises muss die Arbeit einen Bezug zum Freistaat Bayern aufweisen und abgeschlossen sein. Die Abgabe darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)
92224 Amberg
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) von Bunde.