Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Worum es geht

Wenn Sie neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige einrichten, Kurzzeitpflegeplätze schaffen oder mit Einzelprojekten zur Verbesserung der Pflege beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie beim Aufbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene sowie bei der Umsetzung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege.

Sie erhalten die Förderung für

  • Maßnahmen zum weiteren und möglichst flächendeckenden Auf- und Ausbau neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Erwachsene,
  • die Schaffung von neue Kurzzeitpflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtungen und
  • Einzelprojekte, die Änderungen in der Versorgungsstruktur von Pflegebedürftigen erwarten lassen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, je nach Art Ihres Vorhabens maximal zwischen EUR 25.000 und EUR 100.000 je Projekt.
  • Bei Kurzzeitpflegeplätzen ist der Förderhöchstbetrag auf EUR 100,00 je nicht belegtem Tag und bis zu EUR 10.000 je Platz und Jahr begrenzt.
  • Die Bagatellgrenze liegt je nach Vorhaben bei EUR 5.000 oder EUR 2.500.
  • Anträge für Wohngemeinschaften und Kurzzeitpflegeplätze richten Sie bitte an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).
  • Anträge für Einzelprojekte reichen Sie bitte beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens

Initiatoren neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften in Bayern,

Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege und

Träger stationärer Einrichtungen der Pflege und Institutionen, die geeignet sind, Projekte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege wissenschaftlich zu begleiten.

Je nach Art Ihres Vorhabens gelten im Einzelnen folgende Voraussetzungen:

Bei Wohngemeinschaften:

  • Es handelt sich um eine neue ambulant betreute Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Erwachsene nach Artikel 2 Absatz 3 Satz 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG).
  • Sie legen ein Konzept für Ihr Vorhaben vor, aus dem unter anderem Ziel und Zweck des Projektes, Planungsstand, Räumlichkeiten, Personalausstattung und die Qualifikation des Personals hervorgehen. Darüber hinaus müssen Sie darlegen, wie Sie die Selbstbestimmung der Bewohner sicherstellen.

Bei Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege:

  • Sie geben eine Verpflichtungserklärung ab, dass Sie die jeweils vorgeschriebene Anzahl von Kurzzeitplätzen schaffen.
  • Sie müssen nachweisen, dass in Ihrem Landkreis oder in Ihrer kreisfreien Stadt ein Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen besteht.

Bei Einzelprojekten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege:

Ihr Projekt muss in der Praxis umsetzbar sein und dem jeweils anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse entsprechen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

92224 Amberg

09621 96692541

www.lfp.bayern.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Ver.