Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB-Förderrichtlinie – upB-FöR)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bayern
- Bereich
- Infrastruktur, Gesundheit & Soziales
- Stand
- 07.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) für Hilfesuchende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt den flächendeckenden Ausbau unabhängiger Beschwerdestellen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörigen (Hilfesuchende) leicht erreichbar, kostenlos und auf Wunsch anonym bei Fragen, Anregungen und Beschwerden, insbesondere auch im Verhältnis zwischen diesen und Einrichtungen der stationären oder ambulanten psychiatrischen Versorgung, zur Verfügung stehen und auch vermittelnd tätig werden.
Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen zur Errichtung, Aufrechterhaltung und zum Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerdestellen (upB).
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 je upB und Jahr. Für die Erstausstattung kann zusätzlich ein Festbetrag von bis zu EUR 2.000 je upB gewährt werden.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bis spätestens 31.10. eines Jahres für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen (upB).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Bei Errichtung Ihrer neuen upB ist im Versorgungsgebiet einer Klinik für Erwachsenen- sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bayern noch keine weitere upB ansässig.
- Sie oder mindestens eine der für Sie ehrenamtlich tätigen Personen sind Mitglied in einem der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger (vor allem der Bayerische Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. (BayPE) und der Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V. – LApK).
- Sie verpflichten sich,
- die für Sie ehrenamtlich tätigen Personen für die Arbeit in Ihrer upB weiterzubilden,
- eine Rückmeldung nach Eingang einer Anfrage eines Hilfesuchenden innerhalb von 48 Stunden zu gewährleisten und das dazu nötige ehrenamtliche Personal einzusetzen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Errichtung, Aufrechterhaltung und Betrieb unabhängiger psychiatrischer Beschwerd.
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