Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal in der Altenpflege oder für professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende in der Hospiz- und Palliativversorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in der Altenpflege sowie in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind.

Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für

  • professionelles Fachpersonal in der Altenpflege, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse erforderlich sind,
  • professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende zur Begleitung Schwerstkranker und Sterbender.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Sie bekommen je nach Art der Maßnahme einen Festbetrag von bis zu EUR 24,00 pro Fortbildungseinheit.
  • Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen.
  • Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • deren Mitgliedsorganisationen in Bayern,

auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und

sonstige Fortbildungsanbieterinnen/Fortbildungsanbieter.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie legen für Ihren Antrag ein Fortbildungsprogramm mit einer Auflistung aller geplanten Maßnahmen und einen Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen vor.
  • Sie erarbeiten für jede geplante Fortbildungsmaßnahme ein Konzept.
  • Sie führen die geplante Fördermaßnahme mit mindestens 8 Teilnehmenden durch, die im Freistaat Bayern ihre Tätigkeit ausüben. Die maximale Teilnehmendenzahl beträgt 25 Personen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

92224 Amberg

09621 96692524

www.lfp.bayern.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätig.

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