Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Medizinstipendienrichtlinie – MedStipR)

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Worum es geht

Wenn Sie Humanmedizin studieren und bereit sind, nach Ihrem erfolgreichen Studienabschluss als Ärztin beziehungsweise Arzt im ländlichen Raum zu arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Stipendium erhalten.

Der Freistaat Bayern gewährt Stipendien an Studierende der Humanmedizin.

Sie bekommen das Stipendium, wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums für eine Dauer von mindestens 5 Jahren im ländlichen Raum als Ärztin beziehungsweise Arzt tätig werden.

Das Stipendium dient Ihnen zur Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium anfallen.

Die Höhe des Stipendiums beträgt EUR 600,00 monatlich und kann Ihnen bis zum Ende Ihres Medizinstudiums, jedoch längstens für einen Zeitraum von 4 Jahren gewährt werden.

Sie können das Stipendium nur ein einziges Mal beantragen.

Richten Sie bitte Ihren Antrag an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Studierende der Humanmedizin ab dem 3. Studienjahr, die an

einer Hochschule in Deutschland oder

  • einer geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum mit mindestens einem Kooperationspartner in Bayern
  • eingeschrieben sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Fördergebiet ist der ländliche Raum entsprechend der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).
  • Wenn Sie an einer geprüften und anerkannten Hochschule mit Sitz in der Europäischen Union eingeschrieben sind, müssen Sie mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer, gemessen an der Regelstudienzeit, an dem Standort des bayerischen Kooperationspartners absolvieren.
  • Sie verpflichten sich,
  • Ihre fachärztliche Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Medizinstudiums im ländlichen Raum aufzunehmen sowie dort vollständig zu absolvieren,
  • nach erfolgreichem Abschluss Ihrer fachärztlichen Weiterbildung innerhalb von 6 Monaten und für mindestens 5 Jahre im ländlichen Raum als Ärztin oder Arzt tätig zu sein.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Studierende, die einen Studienplatz über das Verfahren der Landarztquote Bayern sowie einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern gemäß dem Bayerischen Land- und Amtsarztgesetz erhalten haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

97688 Bad Kissingen

09131 68087246

www.lgl.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum (Med.