Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR)

Thüringer Staatskanzlei

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Thüringer Staatskanzlei
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Projekte planen, um die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und den europäischen Gedanken zu stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei Projekten von besonderer europapolitischer Bedeutung, die dazu beitragen, die Kenntnisse über die Europäische Union zu vertiefen und die Akzeptanz von Europa zu erhöhen.

Sie erhalten die Förderung unter anderem für

  • Informationsveranstaltungen,
  • die Pflege lokaler und regionaler Partnerschaften,

grenzüberschreitende Begegnungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie

  • Projekte, die der Unterstützung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit dienen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, wobei Sie sich mit einem angemessenen Eigenanteil an der Finanzierung des Projektes beteiligen müssen.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens über das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) oder schriftlich an die Thüringer Staatskanzlei.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Schulen, staatlich anerkannte freie Träger sowie staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen dem Antrag eine detaillierte schriftliche Projektbeschreibung beilegen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sicherstellen.
  • Sie müssen eine zweckentsprechende Verwendung der wirtschaftlichen Mittel gewähren sowie gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenverordnung verfolgen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Staatskanzlei

99084 Erfurt

+49 361 57 32 11-500

www.staatskanzlei-thueringen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Thüringer Europaförderrichtlinie (ThürEFR) von Bundesministerium für Wirtschaft .

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