Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Stand
15.04.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Projekte zur Fachkräftesicherung sowie zur betrieblichen und individuellen Weiterbildung.

Sie erhalten die Förderung für

  • Projekte zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbstständigen,
  • die individuelle Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Weiterbildungsscheck) sowie
  • Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung wie Projekte und Netzwerke, die zur Ausweitung der Weiterbildungsbeteiligung und/oder zur Fachkräftesicherungbeitragen, sowie Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt

bei Projekten zur beruflichen Anpassungsqualifizierung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,

beim Weiterbildungsscheck bis zu EUR 1.000 sowie

bei Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie bitte Ihren Antrag

für einen Weiterbildungsscheck vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme und

für alle anderen Vorhaben 6 Wochen vor Projektbeginn

  • über das Online-Portal und auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
  • Für Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung schaltet das Thüringer Landesverwaltungsamt unter bestimmten Bedingungen ein Konzeptauswahlverfahren vor.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt für

  • die Anpassungsqualifizierung und Vorhaben zur Fachkräftebedarfsdeckung sind natürliche und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen (ausgenommen Soloselbstständige);
  • den Weiterbildungsscheck sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen beschäftigt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter EUR 55.000 (bei gemeinsam Veranlagten unter EUR 110.000) liegt.
  • Als Beschäftigte oder Bedienstete juristischer Personen des öffentlichen Rechts erhalten Sie keine Förderung.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie können den Weiterbildungsscheck einmal im Jahr in Anspruch nehmen. Dabei muss die Maßnahme von einem geeigneten Weiterbildungsträger angeboten werden und der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder praktischen Fertigkeiten für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit dienen.
  • Ihr Qualifizierungsprojekt für Lehrkräfte und Erzieherinnen oder Erzieher muss über die bestehenden Fortbildungsverpflichtungen und -möglichkeiten des Landes hinausgehen.
  • Gegen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein oder eröffnet werden. Sie dürfen nicht im Schuldnerverzeichnis gemäß Zivilprozessordnung (ZPO) eingetragen sein.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 15.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

99099 Erfurt

0361 22230

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – F.

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