Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Ausbildungsrichtlinie
Worum es geht
Wenn Sie überbetriebliche Lehrgänge organisieren und durchführen, die Lehrgangsteilnehmenden unterbringen oder als Koordinierungsstelle zum Beispiel für die Koordinierung der Lehrgangsmodule tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen der beruflichen Ausbildung.
Sie erhalten die Förderung für
- überbetriebliche Lehrgänge (LG) zur Ergänzung notwendiger Inhalte der betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HwO),
- überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk (UELU),
Unterbringung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie
- Einrichtung von Koordinierungsstellen für die Koordinierung der Lehrgangsmodule sowie ihre fachliche Eignung und die Erfassung der Ergebnisindikatoren.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme.
- Richten Sie bitte Ihren Antrag 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme über das Online-Portal und auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge und die Unterbringung der Teilnehmenden juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen,
- für überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk die Thüringer Handwerkskammern,
- Koordinierungsstellen die Thüringer Kammern als zuständige Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Zum Teilnehmerkreis Ihrer überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge gehören Auszubildende von Unternehmen mit weniger als 250 Vollbeschäftigten. Die Auszubildenden werden von ihren Unternehmen entsandt. Die Ausbildungsstätte befindet sich in Thüringen.
- Ihre überbetriebliche Lehrunterweisungen im Handwerk müssen in anerkannten Ausbildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie führen die Lehrgänge sind in zusammenhängender Form in Wochenblöcken durch.
- Die Unterbringung wird für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen sowie der überbetrieblichen Lehrunterweisungen im Handwerk gefördert.
- Das Personal für Ihre Koordinierungsstelle muss die persönlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung in E 9b des Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst erfüllen und entsprechende Aufgaben durchführen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
99099 Erfurt
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – A.