Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Jugendbildung oder Jugendarbeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert im Rahmen des Landesjugendförderplanes die Arbeit der Träger der freien Jugendhilfe.
Sie erhalten die Förderung für die Jugendverbandsarbeit sowie folgende Maßnahmen der Jugendarbeit:
- außerschulische Jugendbildung,
- kulturelle Jugendarbeit und kulturelle Jugendbildung,
- Kinder- und Jugenderholung,
- Großveranstaltungen von jugendpolitischer Schwerpunktsetzung,
- internationale Jugendarbeit.
- Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art Ihrer Maßnahme.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte normalerweise bis zum 30.11. für das Folgejahr beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
- Reichen Sie den Antrag für Projekte der außerschulischen Jugendbildung bitte spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahmen beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
- Richten Sie Ihren Antrag für Beratungsleistungen für die im Landesjugendförderplan ausgewiesenen Jugendbildungseinrichtungen sowie Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit spätestens 8 Wochen vor Beginn an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die Träger der freien Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss Bestandteil des geltenden Landesjugendförderplanes sein.
- Die Bedeutung der Maßnahme muss in der Regel einen ausdrücklich überörtlichen Charakter haben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
99099 Erfurt
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP) von Bundesministerium für Wi.