Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Worum es geht

Wenn Sie Auszubildende für den Pflegeberuf in Drittstaaten anwerben und vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für die Aufnahme einer qualifizierten beruflichen Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG).

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt pauschal EUR 4.000 pro Auszubildender oder Auszubildendem.

Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 5 PflBG mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Wenn Sie die Gewinnung oder Vorbereitung potenzieller Auszubildender an Dritte beauftragen, müssen diese hinsichtlich der Eignung von der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) als Dienstleister anerkannt sein. Wenn Sie die Maßnahmen selber durchführen, unterliegen sie ebenfalls dem Anerkennungsverfahren. Es gilt der zwischen dem zuständigen Ministerium und der LEG/ThAFF abgestimmte Kriterienkatalog.
  • Normalerweise müssen Sie die Auszubildenden im Herkunftsland gewinnen und vorbereiten. Teile der Sprachausbildung können in Deutschland erfolgen.
  • Die praktische Ausbildung muss in Thüringen bei Ihnen als in Thüringen anerkanntem Träger der praktischen Ausbildung stattfinden. Die schulische Ausbildung sowie Praktika innerhalb der praktischen Ausbildung, vor allem in Engpassbereichen, können die Auszubildenden auch außerhalb Thüringens absolvieren.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

99099 Erfurt

0361 22230

www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richt.