Projekte und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung entwickeln und erproben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie im Rahmen der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH) bei der Entwicklung und Umsetzung von Projektideen, die einen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein leisten und skalierbar und übertragbar beziehungsweise erweiterbar auf andere Branchen und Regionen sind.

Sie bekommen die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Zusammenführung (Matching) von Arbeitsplatzangebot und -nachfrage,
  • Gewinnung von Fachkräften in sogenannten Mangelberufen,
  • Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland,
  • Stärkung der Fachkräfteentwicklung für eine klimaneutrale Wirtschaft,
  • regionale Fachkräfteprojekte,
  • Fachkräfte-Netzwerke für Branchen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
  • Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 betragen (Bagatellgrenze).
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und in einfacher Ausfertigung postalisch sowie als PDF-Datei an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gebietskörperschaften (Kreise, kreisfreie Städte, Gemeinden, Ämter, amtsfreie Gemeinden),
  • Berufskammern, Handwerkskammern, Innungen, Industrie- und Handelskammern,
  • Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts (beispielsweise Stiftungen, Institute, Verbände, rechtsfähige Vereine),

Einrichtungen der Wirtschaftsförderung sowie

  • staatliche Hochschulen und staatlich anerkannte private Hochschulen.
  • Trägerkooperationen werden auch gefördert.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Entwicklung und Erprobung der geplanten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung nachweislich am Bedarf der Wirtschaft und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Fachkräfte ausrichten.
  • Sie müssen belegen, dass Sie mit Ihrer fachlichen und administrativen Kompetenz zur Durchführung des Projekts geeignet sind.
  • Im Falle von Trägerkooperationen ist eine rechtswirksame Kooperationsvereinbarung zusammen mit dem Antrag vorzulegen.
  • Die Laufzeit Ihres Projekts dauert mindestens 1 Jahr und höchstens 3 Jahre.
  • Sie müssen mindestens 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten mit Eigenmitteln finanzieren.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, von denen nur ein einzelnes Unternehmen profitiert.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

24105 Kiel

0431 9884544

www.schleswig-holstein.de/MWVATT

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Projekte und Maßnahmen zur Fachkräftesicherung von Bundesministerium für Wirtsch.

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