Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen
Worum es geht
Wenn Sie als Träger einer Beratungsstelle „Frau & Beruf“ außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung verfügen, Frauen beim beruflichen (Wieder-)Einstieg und bei der beruflichen Weiterentwicklung zu unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das vom Land Schleswig-Holstein geförderte Beratungsangebot „Frau & Beruf“ zielt darauf ab, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen und ihre berufliche Situation zu verbessern. Es richtet sich an Frauen aus der „Stillen Reserve“ und Frauen, die ihr Beschäftigungsverhältnis oder ihre Beschäftigungssituation stabilisieren oder verbessern möchten. Dieses Beratungsangebot unterstützt auch die europäischen Grundsätze der Geschlechtergleichstellung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle und ganzheitliche Orientierungsberatung für Frauen anbieten. Die Beratung hilft Frauen, passgenaue Strategien zu entwickeln, um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen oder ihre Beschäftigungssituation zu verbessern. Zu Ihren Beratungszielen sollten gehören:
Beruflicher Einstieg
Beruflicher Wiedereinstieg
Berufswechsel
Beruflicher Aufstieg
Teilzeitausbildung
Existenzgründung
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Flexible Arbeitszeitmodelle
Zusätzliche Angebote:
Neben der individuellen Beratung sollte Ihre Beratungsstelle Folgendes anbieten:
- Aktive Sensibilisierung von Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen für die Erschließung des Fachkräftepotentials von Frauen, zum Beispiel im Hinblick auf flexible Arbeitszeitmodelle und familienorientierte Personalpolitik.
- Aufbau Spätestens 6 Monate nach Beginn der Projektlaufzeit bilden Sie mit den Trägern der anderen Regionen einen Beirat für regelmäßigen Austausch und Dialog mit arbeits- und wirtschaftspolitischen Akteuren sowie Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen in den Regionen.
Beratungsregionen:
Es wird jeweils ein Träger in 4 Regionen in Schleswig-Holstein gefördert:
- Region I: Kreis Nordfriesland, Kreis Schleswig-Flensburg, Stadt Flensburg
- Region II: Kreis Segeberg, Kreis Pinneberg, Kreis Steinburg, Kreis Dithmarschen
- Region III: Kreis Rendsburg-Eckernförde, Kreis Plön, Städte Kiel, Neumünster
- Region IV: Kreis Ostholstein, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Kreis Stormarn, Stadt Lübeck
- Sie müssen einen festen Beratungsstandort pro Region haben.
- Bei Bedarf können Sie eine Förderung von bis zu 8 zusätzlichen Standorten pro Region erhalten.
Beratungsformate:
Die Beratung kann persönlich an festen Beratungsstandorten, telefonisch oder in digitaler Form (per E-Mail oder Videokonferenz) erfolgen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Frau & Beruf“ auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein ein.
Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Antragstellung:
Projektantrag
Projektbeschreibung
gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Fristen
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
weitere Informationen
Die Vorgaben der EU zur Kommunikations- und Öffentlichkeitarbeit sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger oder die Zuwendungsempfängerin die Öffentlichkeit und die Teilnehmenden über die Zuwendung aus dem Arbeitsmarktprogramm und die Unterstützung der EU auf ihrer Website sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 19.01.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für die Beratung zur Erwerbsbeteiligung von Frauen von Bundesministeri.