ESF Plus – Förderung von Personal- und Sachkosten für Träger und Trägerinnen der regionalen Ausbildungsbetreuung
Worum es geht
Mit der Maßnahme „Regionale Ausbildungsbetreuung“ sollen Beratungen zur Abbruchprävention beitragen und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Ausbildungsverhältnisse von abbruchgefährdeten Auszubildenden leisten.
Mit der „Regionalen Ausbildungsbetreuung“ werden eine Abbruchpräventionsberatung und ein Konfliktmanagement durch Unterstützung von Auszubildenden ermöglicht, deren Ausbildung zu scheitern droht, mit dem Ziel, die begonnene Ausbildung zu stabilisieren.
Hierzu werden auch die Unternehmen eingebunden. Angeboten wird eine professionelle Beratung mit innovativen Methoden (wie beispielsweise Selbstwirksamkeit, systemischer Ansatz der Beratung, Züricher-Ressourcen-Modell), eine Betreuung bei Wechsel in eine andere Betriebsstätte/Schule/Ausbildung/Maßnahme inklusive Bewerbungsberatung und Hilfe zur Qualifizierung.
Ferner erfolgt eine Unterstützung der Jugendlichen durch individuelle Angebote zur Ausbildungsplatzwahl, die ihren Hemmnissen beziehungsweise Bedarfen gerecht werden (zum Beispiel Teilzeitausbildung, untypische Ausbildungen oder ähnlich). Dabei ist die Ausbildungsbetreuung mit Betrieben, Kammern, Schulen, der Agentur für Arbeit, den Jobcentern, Beratungsstellen, Trägern und Trägerinnen der beruflichen Bildung eng vernetzt und bindet Fachdienste (Drogen-, Suchtberatung, Gesundheitsamt, Schuldnerberatung, psychologische Beratung unter anderem) in den eigenen Betreuungsprozess mit ein.
Vermittlungen erfolgen auch in Kooperation mit der Agentur für Arbeit. Ebenfalls begleitet werden Jugendliche in Einstiegsqualifizierungsmaßnahmen (EQ) sowie Nachbetreuung aus Maßnahmen des dritten Sozialgesetzbuches, sofern keine alternativen Angebote der Agenturen für Arbeit beziehungsweise Jobcenter bestehen.
Es findet eine kultursensible Betreuung von Auszubildenden ausländischer Herkunft statt. Dies gilt auch für junge Geflüchtete und Asylsuchende unter Berücksichtigung ihres erhöhten Unterstützungs- und Betreuungsbedarfs und des gesteigerten organisatorischen Aufwands. Ebenfalls gewährleistet wird eine gendersensible Beratung; das heißt unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern werden von vornherein und regelmäßig berücksichtigt, wobei eine stereotypische Rollenzuweisung bei der Ausbildungsplatzsuche vermieden wird. Die Verhinderung endgültiger Ausbildungsabbrüche durch Reintegration in alternative berufliche Bildungsmöglichkeiten für einen Verbleib im dualen Ausbildungssystem wird angestrebt. Ferner werden Unternehmen bei der Wiederbesetzung von durch vorzeitige Vertragslösungen frei gewordenen Stellen unterstützt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Regionale Ausbildungsbetreuung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Direktorium des Instituts für berufliche Bildung des Landes Schleswig-Holstein bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt:
Hauptantrag
Projektbeschreibung
gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Fristen
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
rechtliche Voraussetzungen
Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über langjährige spezifische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Förderung und Betreuung junger Menschen während der Erstausbildung verfügen und auf eine neutrale und fachkundige Beratungsarbeit verweisen können.
Sie stellen in der Projektkonzeption dar, wie die Umsetzung der beschriebenen Aufgaben und eine flächendeckende Beratung innerhalb der Region sichergestellt werden können.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
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