Förderung für ein Beratungsnetzwerk zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt
Worum es geht
Als Projektträger (Lead-Partner) eines Gesamtberatungsnetzwerks zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter im Verbund mit Trägern der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.
Mit dem Angebot von „Perspektive Arbeitsmarkt (PAM) - Netzwerk zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ sollen geflüchtete Menschen mit Arbeitsmarktzugang, unabhängig von Herkunftsland, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Alter bei ihrer individuellen Arbeitsmarktintegration unterstützt werden.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Projektantrag einreichen:
- Sie reichen den Antrag online unter „Fördermittelantrag Perspektive Arbeitsmarkt für Geflüchtete (PAM)“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/-innen des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt:
Hauptantrag
Projektbeschreibung
gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Fristen
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
rechtliche Voraussetzungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie eine individuelle Beratung für Geflüchtete mit Zugang zum Arbeitsmarkt sowie als Sondervorhaben arbeitsmarktbezogenes Sprachtraining (niedrigschwelliges Brückenangebot) anbieten. Mit der Beratung soll den Geflüchteten bei ihrem Einstieg in das Berufsleben geholfen werden. Zu Ihren Beratungsinhalten sollte gehören:
Orientierung über den deutschen und regionalen Arbeitsmarkt
Vermittlung in berufliche oder schulische Ausbildung
- Vermittlung in Arbeit sowie in entsprechende vorbereitende Maßnahmen (zum Beispiel Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Praktika und Sprachförderung)
- Begleitung nach der Vermittlung beziehungsweise Teilnahme, auch an Bundes- und landesgeförderten Arbeitsmarktintegrationsmaßnahmen
- Je nach Bildungs- und Qualifizierungsweg gegebenenfalls wiederholte beziehungsweise aufeinander aufbauende Beratung und Vermittlung, Informationsveranstaltungen
- Förderfähig sind Sie als Projektträger (Lead Partner) im Verbund mit Trägern der Koordinierung, der Teilprojekte und der Sondervorhaben. Diese müssen über die notwendige Infrastruktur, Flexibilität zur bedarfsgerechten Umsetzung der Teilprojekte und Sondervorhaben sowie umfassende Expertise und Erfahrung im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund beziehungsweise im Bereich der Sondervorhaben (Sprachtraining) verfügen.
- Sie müssen Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und dürfen nicht der Landesverwaltung angehören.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung für ein Beratungsnetzwerk zur Integration von Geflüchteten in den Arbe.