Maßnahmen und Projekte der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik von überregionaler Bedeutung

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Verein, Initiative oder Verband ein Projekt planen, das über die Region hinaus Modellcharakter für die gelungene Integration von Zugewanderten hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei überregional bedeutsamen (Modell-)Projekten und Maßnahmen zur erfolgreichen Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Zielgruppe sind Menschen aus anderen EU-Staaten ebenso wie Geflüchtete aus Drittstaaten.

Sie erhalten die Förderung vor allem für

  • innovative Ansätze zur Verbesserung der Integrationschancen von zugewanderten Menschen,
  • die Begleitung und Unterstützung junger Erwachsener, Heranwachsender und Jugendlicher mit Migrationshintergrund während des Integrationsprozesses,
  • die Stärkung der Toleranz und des gegenseitigen Verstehens von Zugewanderten und der aufnehmenden Gesellschaft,
  • die Entwicklung oder Fortschreibung kommunaler Integrationskonzepte, einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen daraus, sowie
  • Projekte mit Beteiligten aus mehr als einer Region oder die in ihrer Zielgruppe über die Region hinausreichen.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihrer Maßnahme ab.
  • Sie müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Eigenmittel erbringen oder durch Drittmittel nachweisen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte mindestens 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Projekt- oder Maßnahmenbeginn an das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Projektträger, die zur Durchführung der Maßnahmen geeignet erscheinen und ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung erfolgt nachrangig gegenüber den Fördermitteln der fachlich zuständigen Ressorts/Abteilungen des jeweils zuständigen Ministeriums. Sie können eine Förderung daher nur dann erhalten, wenn es in den Fachressorts/Fachabteilungen keine passenden Förderprogramme gibt.
  • Maßnahmen und Projekte, die Sie bereits begonnen haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration

55116 Mainz

06131 160

mffki.rlp.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Maßnahmen und Projekte der rheinland-pfälzischen Integrationspolitik von überreg.

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