Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Worum es geht

Wenn Sie Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch die Landeskurse „Sprachziel: Deutsch“.

Sie bekommen die Förderung für

  • Deutschkurse für Erwachsene, die Deutsch als Zweitsprache erlernen und durch die Teilnahme an den Kursen auch persönlich, kulturell, beruflich und sozial in die Gesellschaft integriert werden,
  • Kosten für eine gemeinschaftliche kursbegleitende Kinderbetreuung, sofern die Betreuung der Kinder der Kursteilnehmenden während der Präsenzunterrichtszeit nicht durch eine Kindertagesstätte oder eine Schule erfolgen kann, sowie
  • sozialpädagogische Begleitung der Kursteilnehmenden, sofern entsprechender Bedarf besteht.
  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der durchgeführten Unterrichtsstunden. Ihnen können Personal- und Sachkosten, Kosten für Kinderbetreuung, Kosten für sozialpädagogische Betreuung und für Verwaltungskosten bewilligt werden.
  • Zusätzlich werden die Kosten einer kursabschließenden Sprachprüfung je nach erreichtem Level des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) mit einem Betrag von bis zu EUR 180,00 je Teilnehmerin und Teilnehmer bezuschusst, sofern die Prüfung zu einem anerkannten Sprachzertifikat führt.
  • Reichen Sie bitte Ihren Antrag jährlich bis zum 30.1. eines Jahres bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

nach dem Weiterbildungsgesetz (WBG) anerkannte

Volkshochschulen und

Landesorganisationen der Weiterbildung in freier Trägerschaft sowie angehörende Einrichtungen,

andere Einrichtungen der Weiterbildung gemäß WBG sowie

sonstige Träger, die Sprachkurse für Erwachsene anbieten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre angebotenen Sprachkurse müssen sich an Erwachsene mit Migrationshintergrund richten, die keinen Zugang zum Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben und die ihre Deutschkenntnisse verbessern oder erwerben möchten. Die Kurse stehen allen Teilnehmenden mit Migrationshintergrund offen, unabhängig vom Herkunftsland oder ihrer Bleibeperspektive.
  • Sie können die Landessprachkurse als Präsenzunterricht, Online-Unterricht, Hybrid-Unterricht oder in einer Form des Blended Learning durchführen.
  • Die inhaltliche Ausrichtung Ihrer angebotenen Sprachkurse orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprache (GER) und führt bis zum Level C1.
  • Sie sollen die Landessprachkurse während der Unterrichts- und Öffnungszeiten einer Kindertagesstätte oder einer Grundschule durchführen. Sie bekommen keine Förderung für individuelle kursbegleitende Kinderbetreuung für reinen Online-Unterricht oder Hybridunterricht.
  • Der Zeitumfang der sozialpädagogischen Begleitung ist normalerweise auf maximal 70 Prozent des Umfangs des dazugehörenden Sprachkurses begrenzt.
  • Sie stellen sicher, dass fachlich qualifiziertes Personal die Deutschkurse durchführt.
  • Der Umfang des Unterrichts muss zwischen 100 und 600 Stunden betragen.
  • Die Teilnehmendenzahl beträgt mindestens 8 und höchstens 15 Personen. Ausnahmeregelungen sind je nach Kurs möglich.
  • Sie bieten jeden Landessprachkurs mit mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Woche an.
  • An den Kursen können auch Personen mit einer Teilnahmeberechtigung an Integrationskursen des Bundes teilnehmen. Diese dürfen jedoch nicht mehr als 50 Prozent aller Teilnehmenden stellen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

54290 Trier

0651 94940

add.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Integration von Menschen mit Migrationshintergrund durch Weiterbildung von Bunde.