Förderung sozialer Beratungsstellen

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie eine soziale Beratungsstelle betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren laufenden Personalkosten erhalten.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Arbeit sozialer Beratungsstellen.

Sie erhalten eine Förderung für Ihre Personalkosten, wenn Sie eine integrierte Erziehungs- und Familienberatung oder eine Suchtberatung anbieten.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten beziehungsweise für Ihre Fachkräfte in den Suchtberatungsstellen bis zu 32 Prozent Ihrer Fachpersonalkosten.

Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 1.4. eines Förderjahres an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe,

kommunale Gebietskörperschaften sowie

andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die soziale Beratungsstellen unterhalten.

Ihre Beratungsstelle muss

  • einen regionalen Bedarf decken, den die zuständigen Jugend- oder Sozialhilfeträger festgestellt haben,
  • auf Basis einer abgestimmten Konzeption und einer gesicherten Gesamtfinanzierung arbeiten,
  • qualifizierte Fachkräfte unterschiedlicher Fachrichtungen beschäftigen, beispielsweise Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Pädagoginnen und Pädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Kinder- und Jugendtherapeutinnen und -therapeuten,
  • flexible Öffnungszeiten, telefonische und elektronische Erreichbarkeit, kurzfristige Beratung in Krisensituationen und geeignete Räumlichkeiten bereitstellen,
  • die Beratung unentgeltlich anbieten,
  • durch die kommunalen Gebietskörperschaften angemessen gefördert werden,
  • eine personelle Mindestbesetzung aufweisen. Das bedeutet 3 Fachkraftstellen in integrierten Erziehungs- und Beratungsstellen sowie je 2 Fachkraftstellen in der Erziehungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung und Suchtberatung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

55118 Mainz

06131 9670

lsjv.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung sozialer Beratungsstellen von Bundesministerium für Wirtschaft und Kli.

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