Förderung der Familienerholung

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Worum es geht

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Zuschüssen, wenn Sie einen Familienurlaub planen oder an einer Familienfreizeit teilnehmen möchten. Um die Förderung zu bekommen, dürfen Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder müssen besonderen Belastungen ausgesetzt sein.

Sie erhalten eine Förderung für den Aufenthalt

  • in Familienferienstätten oder anderen geeigneten Einrichtungen gemeinnütziger Träger,
  • in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz,
  • in familiengeeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 25,00 EUR pro Kind oder 30,00 EUR für Kinder mit wesentlichen Behinderungen je Tag. Abhängig von Ihrem Einkommen und möglichen außergewöhnlichen Belastungen können Sie noch weitere Zuschüsse bekommen.
  • Ihr Antrag wird vom jeweiligen Träger beziehungsweise der jeweiligen Einrichtung der Familienerholung an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gerichtet.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Einhaltung der Einkommensgrenzen nachweisen.
  • Die Einrichtungen – Familienferienstätten, Jugendherbergen oder Winzer- und Bauernhöfe – bieten nach ihrer örtlichen Lage, ihrer räumlichen Ausstattung und den vorhandenen Freizeitangeboten gute Möglichkeiten für familiengerechten Urlaub.
  • Die Einrichtungen gewährleisten eine ausreichende Verpflegung zu familiengerechten Preisen mit mindestens einer Hauptmahlzeit täglich.
  • Ihr Ferienaufenthalt umfasst einen Zeitraum von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

76829 Landau

+ 49 6341 26267

lsjv.rlp.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung der Familienerholung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch.