Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand
21.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie neue Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von marktbenachteiligten Menschen durchführen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen.

Sie bekommen die Förderung für Maßnahmen in einem der folgenden Schwerpunkte:

  • Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – regionale Arbeitsmarktinitiativen (Experimentiertopf),
  • Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,
  • Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund (AQ),

Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt sowie

  • Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung ist normalerweise absteigend gestaffelt und beträgt im 1. Jahr bis zu 90 Prozent, im 2. Jahr bis zu 80 Prozent und im 3. Jahr bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten. Bei Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteuren sind bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Kosten förderfähig.
  • Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme im Rahmen jährlicher Ausschreibungsrunden zu festgelegten Antragsfristen an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
  • Die Antragsfristen sowie weitere Informationen zu den aktuellen Schwerpunkten des Arbeitsfonds finden Sie in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“, die jährlich im Internet neu veröffentlicht werden.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Träger, die Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung durchführen. Hierzu können auch Kommunen gehören.

Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihrer Maßnahmen sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Hierzu zählen insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten und Personen mit Asylhintergrund.
  • Sie beteiligen die regional zuständige Agenturen für Arbeit sowie die Jobcenter bei der Entwicklung und Durchführung Ihrer Maßnahmen.
  • Sie führen Ihre Maßnahmen normalerweise in Schwerpunktregionen durch, die von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen sind. Vorhaben zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und für Akquisiteurinnen und Akquisiteure sind hiervon ausgenommen.
  • Mit Ausnahme von Vorhaben für Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure
  • müssen Sie die jeweilige Maßnahme zur Qualifizierung und Arbeitsförderung außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter oder auch anderer Förderprogramme des Bundes oder des Freistaats durchführen,
  • muss Ihr Vorhaben neu entwickelt und innovativ sein,
  • müssen Sie das Projekt so konzipieren, dass es den Übergang der Teilnehmenden in den 1. Arbeitsmarkt fördert und hierzu entsprechende Instrumente zur Verfügung stellt (zum Beispiel Qualifizierungen, Praktika) oder deren Verbleib im Erwerbsleben (wieder) festigt,
  • der im Rahmen der Projekte enthaltene Qualifizierungsinhalt – sofern er sich an anerkannten Berufsbildern orientiert – in 1. Linie zu einer Berufsausbildung oder zu einer anschlussfähigen Qualifikation führen.
  • Sie müssen Projekte für Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure so konzipieren, dass sie mit Akquise, Betreuung, Vermittlung und Nachsorge den Teilnehmenden den Einstieg in den Ausbildungsmarkt erleichtern oder ihren Verbleib festigen.
  • Je nach Art des Vorhabens sind weitere spezifische Voraussetzungen zu erfüllen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

80797 München

089 126101

www.stmas.bayern.de/kontakt/index.php

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF) von Bundesministe.

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