ESF-Förderrichtlinie 2021–2027
Worum es geht
Wenn Sie arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen oder Maßnahmen für die Aus- und Weiterbildung oder zur Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wesentlichen Vorhaben der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie Vorhaben im Bereich Aus- und Weiterbildung und der Inklusion.
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage unterschiedlicher Einzelprogramme in folgenden Prioritätsachsen:
- Prioritätsachse A: Arbeit, Integration und Bildung,
- Prioritätsachse B: Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung,
- Prioritätsachse C: Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Funds).
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
- Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie – wenn keine abweichenden programmspezifischen Regelungen getroffen wurden – bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie die Maßnahme durchführen.
- Die Regionalagenturen informieren die regionalen Akteure über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und die damit verbundene Landespolitik.
- Aktuelle Informationen zu Förderinstrumenten, Projektaufrufen, Antragsverfahren und Förderkonditionen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften, die förderfähige Vorhaben auf der Grundlage der jeweiligen Einzelprogramme durchführen.
- Über konkrete fachliche Ziele und die Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Programmen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständige Regionalagentur
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimasch.