Förderungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Fördergeber
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie ein Projekt zur Förderung von Beschäftigung, Bildung oder sozialen Inklusion planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) erhalten.

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist das zentrale Instrument der Europäischen Union für Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Der Freistaat Bayern hat eine eigene Strategie für den Einsatz des ESF Plus im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ entwickelt und verfolgt dabei in dem bayerischen ESF+-Programm „Arbeiten und leben in Bayern – Zukunftschancen für Europa“ folgende spezifische Ziele:

  • Beschäftigung: Förderung der Anpassung von Arbeitskräften, Unternehmen und Unternehmern an den Wandel, Förderung eines aktiven und gesunden Alterns sowie einer gesunden und angemessenen Arbeitsumgebung, die Gesundheitsrisiken Rechnung trägt.
  • Bildung: Förderung des gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger und inklusiver allgemeiner und beruflicher Bildung einschließlich des entsprechenden Abschlusses, insbesondere für benachteiligte Gruppen, von der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung über die allgemeine Bildung und die berufliche Aus- und Weiterbildung bis hin zur höheren Bildung und Erwachsenenbildung, sowie Erleichterung der Lernmobilität für alle und der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen.
  • Soziale Inklusion: Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.

Die Umsetzung der spezifischen Ziele erfolgt im Rahmen folgender Förderaktionen:

Prioritätsachse 1 – Beschäftigung, Bildung und Inklusion

Aktion 1.1: Qualifizierung von Erwerbstätigen

Aktion 1.2: Qualifizierungen für Frauenbeauftragte/Gleichstellungsbeauftragte

Aktion 1.3: Betriebliche Weiterbildung

Aktion 2: Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen

Aktion 3: Vorgründungscoaching

Aktion 4: Förderung von betrieblichen Ausbildungsstellen (Fit for Work Chance Ausbildung)

Aktion 5: Gebundenes Ganztagsangebot für Deutschklassen

Aktion 6: Praxisklassen an Mittelschulen

Aktion 7: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisungen (ÜLU)

Aktion 8: Förderung im Vorschulbereich

Aktion 9: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Neustart

Aktion 10.1: Qualifizierungen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose

Aktion 10.2: Integration für Arbeitslose mit Fluchthintergrund

Aktion 11: Bedarfsgemeinschaftscoaching

Prioritätsachse 2 – Innovative Maßnahmen

Aktionen 12, 13, 14: Soziale Innovation

  • Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
  • Weitere Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
  • Nähere Informationen zu den einzelnen Förderaktionen erhalten Sie in den Förderrichtlinien und -hinweisen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Antragsberechtigung ergibt sich aus den Förderrichtlinien und -hinweisen der jeweiligen Förderaktionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Förderaktionen.
  • Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Nachweise über Referenzen, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sowie über Ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit erbringen.
  • Das von Ihnen eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
  • Sie müssen Ihr Projekt innerhalb Bayerns durchführen.
  • Die Projekteilnehmenden müssen ihren Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Bayern haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)

80787 München

+49 89 126-101

www.stmas.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderungen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bayern von Bun.

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