ESF plus Berlin

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Worum es geht

Wenn Sie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Verbesserung der Beschäftigungschancen, Ausbildung und Qualifizierung und dem Abbau von Benachteiligungen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:

Fachkräftesicherung

Frauenspezifische Orientierungs- und Qualifizierungsangebote: Förderung abhängiger und selbständiger Beschäftigung von Frauen in Berlin

Qualifizierung Kulturwirtschaft (KuWiQ III)

Berliner Startup-Stipendium

Gründungsförderung an Hochschulen

Bildung

Zielgruppenspezifische Bildungsbegleitung in der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)

Bildungsbegleitung SEK I (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)

Brücken bauen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)

Förderlücken schließen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)

Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (Teilinstrument der Jugendberufsagentur)

Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FQ MSA)

Spezifische Förderung von Migranten/Geflüchtete

JÖK – Jugend-Ökologisch-Kultur

Soziale Inklusion

Lokal-Sozial-Innovativ (LSI) – Lokale Förderung sozialer Integration und Innovation

Grundbildung gering literalisierter Erwachsener

Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/Abhängigen

Teilhabeorientiertes Sozialraummanagement

  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab.
  • Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in den jeweiligen Antragszeiträumen an die in der Programmbeschreibung genannte Stelle.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die den jeweiligen programmspezifischen Anforderungen entsprechen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderhinweisen zu den einzelnen Programmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Berlin (IBB)

10719 Berlin

030 21254747

www.ibb.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF plus Berlin von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert.