ESF-Bundesprogramm – „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ (ESF-Sozialpartnerrichtlinie)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie das Weiterbildungsangebot in Ihrem Unternehmen ausbauen und damit die Gleichstellung von Männern und Frauen fördern oder auch Fachkräfte sichern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Ihre Maßnahmen zur sozialpartnerschaftlichen Gestaltung der Arbeitswelt und Förderung einer nachhaltigen Personalpolitik und Unternehmenskultur.

Ihre Projekte werden in den folgenden 4 Handlungsfeldern gefördert:

  • Weiterbildung im Wandel fördern,
  • Gleichstellung gestalten,
  • regionale Verbünde zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
  • Modellentwicklung innovativer Ansätze zur Stärkung von Weiterbildung und/oder Gleichstellung.
  • Sie erhalten den Zuschuss für die Dauer von höchstens 3 Jahren.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Region, in der Sie die Maßnahme durchführen. Für die verschiedenen Zielregionen des ESF Plus gilt:

  • für stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben,
  • Die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben sollten in der Regel 2.000.000 EUR je Vorhaben nicht überschreiten.
  • Das Verfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe werden Förderaufrufe veröffentlicht. Im Rahmen eines Aufrufs können Sie Interessenbekundungen einreichen. Aufrufe zur Interessensbekundung werden ein- bis zweimal jährlich veröffentlicht.
  • Ihre Interessenbekundung reichen Sie bitte elektronisch über das Förderportal Z-EU-S ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Es gelten jeweils die Fristen der aktuellen Förderaufrufe (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Tarifvertragspartner,
  • Sozialpartner,

juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts sowie

rechtsfähige Personengesellschaften.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie entwickeln und erproben die Maßnahmen anhand von konkreten betrieblichen Bedarfen und berücksichtigen die Interessen von Unternehmensleitung und Beschäftigten.
  • Sie verfolgen einen sozialpartnerschaftlichen Ansatz bei der Projektplanung, -umsetzung und dem Transfer der Projektergebnisse.
  • Sie binden relevante Sozialpartner oder Betriebsparteien in der Projektumsetzung ein.
  • Im Handlungsfeld „Weiterbildung im Wandel fördern“ müssen Sie als begünstigtes Unternehmen unter einen Qualifizierungstarifvertrag oder eine regionale oder branchenbezogene Sozialpartnervereinbarung fallen.
  • Sie formulieren für das Projekt überprüfbare Ziele und benennen Verfahren, wie Sie diese Ziele erreichen werden.
  • Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens sichergestellt haben.
  • Nicht gefördert werden Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören, reine Forschungsvorhaben, Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH

10963 Berlin

+49 30 4174 9863-0

www.f-bb.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter ESF-Bundesprogramm – „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weite.

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