Maßnahmen der politischen Bildung

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Bildungsträger Projekte planen, die zu politischer Bildung beitragen und demokratisches Denken fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Bildungsträger bei Maßnahmen der politischen Bildung.

Sie erhalten die Förderung für Projekte der politischen Bildungsarbeit und zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und bürgerschaftlichem Engagement, beispielsweise in Form von Seminaren, Workshops oder Vorträgen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gefördert werden vor allem Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Anreise und Kinderbetreuung sowie Honorare für Tagungsleiterinnen und Tagungsleiter.

Ihren Antrag richten Sie bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme an die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die Träger der allgemeinen politischen Bildung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • Ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und gemeinnützige Zwecke verfolgen (Freistellungsbescheid des Finanzamtes),
  • Ihre Maßnahme im Land Sachsen-Anhalt durchführen,
  • eine parlamentarisch-repräsentative Willensbildung auf Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung praktizieren,

einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent beitragen und

  • von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Beiträge zur anteiligen Ausgabendeckung erheben.
  • An der Maßnahme müssen mindestens 10 Personen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt wohnen oder dort ihren haben.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

39104 Magdeburg

0391 5676463

lpb.sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Maßnahmen der politischen Bildung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klima.

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