Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie als Verein oder Verband Projekte anstoßen, um demokratisches Denken zu fördern und Fremdenfeindlichkeit abzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als gemeinnütziger Verein, Verband oder Einrichtung bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der Demokratie und zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Umsetzung der Ziele des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit,
  • die Kofinanzierung von Projekten, Maßnahmen und Strukturen, die durch andere Förderungen bezuschusst werden, wenn die Inhalte der jeweiligen Programme den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit entsprechen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Ihren Antrag richten Sie üblicherweise vor Beginn des Vorhabens

bis zum 31.10. des Vorjahres beziehungsweise

  • für Projekte, die im 2. Halbjahr eines Jahres beginnen und nicht durch andere Programme kofinanziert werden, bis zum 30.4. des betreffenden Jahres
  • an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände mit Sitz in Sachsen-Anhalt sowie juristische Personen mit ihren Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • Ihre Projekte und Maßnahmen gemäß den Zielen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit in Sachsen-Anhalt durchführen,
  • sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes einsetzen,
  • Ihre Bereitschaft erklären, zum Zweck der Evaluation, Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit mit denjenigen Institutionen zusammenzuarbeiten, die vom Ministerium damit beauftragt sind.
  • An Ihren Projekten müssen mehrheitlich Personen teilnehmen, die in Sachsen-Anhalt wohnen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06112 Halle (Saale)

0345 5140

lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenhe.