Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die zur Entwicklung und Stärkung der Film-, Fernseh- und Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH (MDM) unterstützt Sie bei Film-, Fernseh-, Video- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen kulturellen Inhalts in allen Phasen der Entstehung und der Verwertung.

Die Förderung erhalten Sie für die Bereiche

  • Stoffentwicklung,
  • Projektentwicklung,
  • Produktionsförderung, Verleih und Vertrieb,

Abspiel und Präsentation sowie

  • Aus- und Weiterbildung.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise

  • bis zu 50 Prozent,
  • bei grenzübergreifenden Produktionen, die durch mehr als einen Mitgliedstaat der Europäischen Union finanziert werden, bis zu 60 Prozent
  • der Gesamtherstellungskosten.
  • Ausnahmen bestehen für sogenannte schwierige audiovisuelle Werke.

Einen Zuschuss können Sie erhalten

  • für die Produktion von Kurzfilmen,
  • zur Markterschließung beziehungsweise -erweiterung für den Vertrieb von Kinder- und Jugendfilmen, Kurz-, Dokumentar- und Experimentalfilmen,
  • für das Abspielen und die Präsentation von deutschen und europäischen Filmen, insbesondere von Projekten, die mit Mitteln der MDM gefördert wurden,
  • für die Festivalpräsentation von Filmen, die bereits mit Mitteln der MDM gefördert wurden,

für medienspezifische Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie

für Drehbuchfortbildungen für Nachwuchsautoren.

Die Höhe des Darlehens beträgt maximal

  • EUR 30.000 für Stoffentwicklung,
  • EUR 100.000 für Projektentwicklung,

EUR 200.000 für die Entwicklung mehrerer Projekte im Paket und

  • EUR 300.000 für die Produktion programmfüllender Nachwuchsfilme (bei Pilotprogrammen EUR 250.000).
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben:

  • Produzentinnen und Produzenten, Autorinnen und Autoren, Regisseurinnen und Regisseure sowie Entwicklerinnen und Entwickler,
  • Verleih- und Vertriebsunternehmen,
  • Betreiber von Kinos und Abspielstätten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie
  • Veranstalter von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die über eine hohe Professionalität und besondere medienspezifische Erfahrungen verfügen.
  • Nicht gefördert werden Fernseh- bzw. Streamingveranstalter sowie Hochschulen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss nach den Kriterien von Qualität und Wirtschaftlichkeit förderungswürdig sein. Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Projektes nachweisen.
  • Ihr Projekt muss sich an einer ökologischen und sozial gerechten Produktionsweise orientieren.
  • Ihr Projekt muss einen kulturellen und wirtschaftlichen Effekt in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen erwarten lassen.
  • Bei der Förderung der Produktion von Film-, Fernseh- und weiteren audiovisuellen Medienproduktionen sowie bei geförderten Verleihmaßnahmen müssen Sie die Kosten mindestens in Höhe der bewilligten Mittel in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen film-, fernseh- und medienspezifisch verwenden (Regionaleffekt).
  • Sie müssen Maßnahmen der medienberuflichen Aus- und Weiterbildung in angemessenem Umfang gewährleisten.
  • Die Premiere Ihres Projekts soll in Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen stattfinden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die

  • gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen,
  • die die Persönlichkeitsrechte, das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, oder
  • deren Inhalt pornografisch, gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend ist.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Mitteldeutsche Medienförderung GmbH

04109 Leipzig

0341 269870

www.mdm-online.de/index.php?id=aboutmdm

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung durch die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH von Bundesministerium fü.